914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat teilt nicht die im Sozialbericht 2013 von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, Deutschland verfüge dank der rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre über ein stabiles, belastbares und zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Vielmehr steigt in Zukunft das Risiko, im Alter arm zu sein.
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung bisher keine zur nachhaltigen Bekämpfung der Altersarmut geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Insbesondere die von der Bundesregierung vorgeschlagene Lebensleistungsrente kann keinen hinreichenden Schutz vor Altersarmut bieten, da aufgrund zunehmend durchbrochener Erwerbsbiografien kaum jemand die Voraussetzung von 40 Beitragsjahren und zusätzlicher privater Altersvorsorge wird erfüllen können.
- b) Der Bundesrat betont, dass sich die mit der Riester-Rente verbundenen Erwartungen nicht erfüllt haben. Entgegen der im Sozialbericht 2013 zum Ausdruck gebrachten Ansicht der Bundesregierung, der Zuspruch zu den Riester-Renten wachse stetig, ist der Vertragsbestand im ersten Quartal 2013 gesunken und fast jeder fünfte Vertrag ruhend gestellt. Das sinkende Rentenniveau kann von einem Großteil der Menschen daher nicht durch zusätzliche Altersvorsorge ausgeglichen werden.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, durch eine präventive Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik einerseits und gezielte Korrekturen im Recht der Alterssicherung andererseits die Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen. An der Reform des Rechts der Alterssicherung sollten die Länder von Beginn an umfassend beteiligt werden.
Begründung:
Die Bundesregierung stellt im Sozialbericht 2013 fest, Deutschland verfüge dank der rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre über ein stabiles, belastbares und zukunftsfähiges Alterssicherungssystem. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus kann davon jedoch keine Rede sein. Dementsprechend stellt auch die Bundesregierung fest, dass das Risiko der Armut im Alter zunimmt. Als Gegenmaßnahme soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine Lebensleistungsrente nach vierzigjähriger Beitragszeit und privater Altersvorsorge ein Einkommen über Grundsicherungsniveau garantieren.
Allerdings werden aufgrund zunehmend durchbrochener Erwerbsbiografien und der zu geringen Verbreitung privater Altersvorsorge in den niedrigeren Einkommensschichten nur wenige Menschen die Voraussetzungen für diese Rente erfüllen können. Daher ist sie nicht geeignet, Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen.
Weiterhin soll nach Ansicht der Bundesregierung das sinkende Rentenniveau von den Bürgern durch zusätzliche betriebliche oder private Altersvorsorge ausgeglichen werden. Der Zuspruch zur Riester-Rente wachse stetig. Wie die jüngsten Statistiken zeigen, ist das jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil ist der Bestand an Riester-Verträgen im ersten Quartal 2013 sogar gesunken und fast jeder fünfte Vertrag ist ruhend gestellt. Die im Sozialbericht dargestellte positive Entwicklung in diesem Bereich entspricht also nicht den Tatsachen. Hinzu kommt noch, dass gerade die Personenkreise, die besonders von Altersarmut bedroht sind, zu großen Teilen keine private Altersvorsorge betreiben (können).
Die Erwartungen, die in die Riester-Rente gesetzt wurden, haben sich nicht erfüllt. Daher müssen nun neue, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut getroffen werden. Am Rentendialog der Bundesregierung wurden die Länder bisher nicht beteiligt, obwohl sie und die Kommunen einen Großteil der Lasten schultern müssen, die die Altersarmut mit sich bringt.
Um die Armut zu bekämpfen, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich, über Länder- und Parteigrenzen hinweg. Daher ist es unerlässlich, die Länder an den Beratungen über diese Maßnahmen zu beteiligen.
B
- 2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.