892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Mindest- und die Höchstnachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 158 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB VI so weit erhöht werden, dass die unterjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt wird und der derzeitige Beitragssatz von 19,6 Prozent bis zum Jahr 2020 beibehalten werden kann.
Begründung:
Mit Erhöhungen der Mindest- und der Höchstnachhaltigkeitsrücklage könnten die unterjährige Liquidität besser abgesichert sowie deutliche Beitragssatzschwankungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden. Schwankungen des Beitragssatzes sind insbesondere im Fall erheblicher Beitragssatzanhebungen kritisch zu beurteilen, weil diese die Versicherten und die Arbeitgeber kurzfristig erheblich belasten und sich gleichzeitig im jeweiligen Folgejahr eine deutlich niedrigere Rentenanpassung ergibt. Im Gegensatz zu ständigen Beitragssatzänderungen, würde ein langjährig gleichbleibender Beitragssatz einen wichtigen Beitrag zu Kontinuität und Verlässlichkeit und damit auch zu Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Ein Verzicht auf die sich nach derzeitiger Rechtslage abzeichnenden Beitragssatzsenkungen in den kommenden Jahren würde darüber hinaus den Spielraum vergrößern, um notwendige Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut in der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Beitragssatzstabilität zu finanzieren.
B
- 2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.