Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2011) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2011

892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

A

Begründung:

Mit Erhöhungen der Mindest- und der Höchstnachhaltigkeitsrücklage könnten die unterjährige Liquidität besser abgesichert sowie deutliche Beitragssatzschwankungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden. Schwankungen des Beitragssatzes sind insbesondere im Fall erheblicher Beitragssatzanhebungen kritisch zu beurteilen, weil diese die Versicherten und die Arbeitgeber kurzfristig erheblich belasten und sich gleichzeitig im jeweiligen Folgejahr eine deutlich niedrigere Rentenanpassung ergibt. Im Gegensatz zu ständigen Beitragssatzänderungen, würde ein langjährig gleichbleibender Beitragssatz einen wichtigen Beitrag zu Kontinuität und Verlässlichkeit und damit auch zu Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Ein Verzicht auf die sich nach derzeitiger Rechtslage abzeichnenden Beitragssatzsenkungen in den kommenden Jahren würde darüber hinaus den Spielraum vergrößern, um notwendige Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut in der gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Beitragssatzstabilität zu finanzieren.

B