Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Ertragslage im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2005/2006 bei einem Minus von 1,4 Prozent mit 36.137 Euro je Unternehmen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert hat. Mit Blick auf die Prognose für das laufende Wirtschaftsjahr mit einer vorausgeschätzten Gewinnsteigerung von 5 bis 10 Prozent kann somit im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe von einer Stabilisierung der Einkommenssituation in drei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren ausgegangen werden.
Das Durchschnittsergebnis des Wirtschaftsjahres 2005/2006 darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die Einkommensentwicklung sowohl zwischen einzelnen Betriebsformen und Betriebsgrößen wie auch zwischen Ländern und Regionen sehr unterschiedlich verlaufen ist. So mussten die Ackerbau-, Veredelungs-, Weinbau-, Gemischt- und Futterbaubetriebe mit Schwerpunkt Rindermast und Rinderaufzucht zum Teil deutliche Einbußen hinnehmen, während Obstbau-, Gartenbau- und Milchviehbetriebe in Schnitt Einkommenszuwächse zu verzeichnen hatten. Der Gewinnanstieg bei den Milchviehbetrieben ist dabei vor allem auf die in der Betriebsprämie enthaltenen Milchausgleichszahlungen zurückzuführen, wohingegen die Erlöse für Milch weiter gesunken sind.
Die Einkommensentwicklung wurde zum einen durch Einflüsse des Marktes, zum anderen jedoch auch durch politische Entscheidungen bestimmt. So sind die Erlöse für Rinder und Schweine sowie im Obstbau gestiegen, während neben Milch auch bei Getreide und Zuckerrüben deutliche Erlösminderungen zu verzeichnen waren. Darüber hinaus belastete vor allem der gegenüber dem Vorjahr um 11,6 Prozent stark gestiegene Aufwand für Energie das Gesamtergebnis erheblich. Ursache dieses stark gestiegenen Aufwands sind neben den gestiegenen Energiepreisen insbesondere auch die einschneidenden Neuregelungen bei der Agrardieselerstattung.
Die bereinigte Eigenkapitalbildung als Maßstab für die finanzielle Stabilität der Unternehmen ist gegenüber dem Vorwirtschaftsjahr um 17 Prozent zurückgegangen, liegt jedoch deutlich über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre. Auch hier sind gravierende Unterschiede zwischen Betriebsform und -größe festzustellen. Insbesondere für kleinere Haupterwerbsbetriebe besteht angesichts einer nur geringen Eigenkapitalbildung kurz- bis mittelfristig erheblicher Anpassungsdruck.
Die Nettoinvestitionen haben um 1,5 Prozent zugenommen. Nach dem starken Anstieg im vorangegangenen Wirtschaftsjahr kann der erneute, wenn auch deutlich geringere Anstieg der Nettoinvestitionen als Indiz dafür gewertet werden, dass die alles in allem optimistische Stimmungslage in der Landwirtschaft sich nun auch in einer nachhaltigen Investitionstätigkeit niederschlägt, der zudem nun auch alle Betriebsgrößen und Betriebsformen mit Ausnahme der Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe erfasst hat.
Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die vergleichsweise stabile Einkommenssituation vor dem Hintergrund eines anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft gesehen werden muss, wonach im Bundesdurchschnitt nur noch die Zahl der Betriebe mit einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Flächenausstattung ab 75 Hektar zunimmt.
Erneut liegt der Gewinn in Betrieben in benachteiligten Gebieten und trotz Gewährung einer Ausgleichszulage mit rund 26 Prozent signifikant unter dem Gewinn der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet. Ohne Ausgleichszulage läge der Gewinn sogar um rund 34 Prozent niedriger. Der Bundesrat betont, dass die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten somit dort, wo es angebracht ist, ein wirksames Instrument ist, die Einkommenssituation der Betriebe zu verbessern, auf diese Weise zur Sicherung der Landbewirtschaftung und zum Erhalt der landschaftlichen Attraktivität in diesen Regionen beizutragen und diese wirtschaftlich zu stärken.
Bei der Gegenüberstellung von Betrieben des ökologischen Landbaus mit konventionell wirtschaftenden Vergleichsbetrieben weist der Agrarbericht einen mit 31 Prozent deutlich höheren Gewinn für die Betriebe des ökologischen Landbaus aus. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die der Auswertung zugrunde liegenden Vergleichsgruppen hinsichtlich ihrer Flächenausstattung deutlich über dem Durchschnitt aller Betriebe liegen und als nicht repräsentativ für den ökologischen Landbau in Deutschland einzustufen sind. So fällt der Einkommensvorteil ökologisch bewirtschafteter Betriebe mit abnehmender Betriebsgröße deutlich geringer aus. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine gezielte und auf die strukturellen und regionalen Erfordernisse ausgerichtete Förderung des ökologischen Landbaus auch weiterhin für notwendig.
Die Erzeugung von Biomasse für die energetische Nutzung hat im Berichtszeitraum an Marktrelevanz deutlich zugenommen. Durch die Bioenergieerzeugung, insbesondere in Biogasanlagen, aber insbesondere auch durch die Weiterverarbeitung von Rapssaat zu Pflanzenöl oder Fettsäuremethylester haben sich landwirtschaftliche Unternehmen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufgebaut.
Mit den Regelungen zur Besteuerung von Biokraftstoffen (Energiesteuergesetz) und dem Biokraftstoffquotengesetz wurden Steuerabgaben und Biokraftstoffquoten eingeführt. Es zeigt sich jedoch, dass der vom Bund angestrebte, grundsätzlich begrüßenswerte Ausgleich zwischen haushaltspolitischen Notwendigkeiten und dem Ziel einer Steigerung des Biokraftstoffanteils in der Praxis derzeit insbesondere für kleinere und mittlere Hersteller zu erheblichen Absatzproblemen führt.
- 2. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Agrarberichts bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ihre die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen mit dem Ziel einer Stärkung der ländlichen Räume an folgenden Grundsätzen auszurichten:
- a) Unterstützung des sich positiv entwickelnden Investitionsverhaltens in der Land- und Forstwirtschaft durch
- - Abbau von Hemmnissen bei Genehmigungsverfahren,
- - 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht sowie Ausschöpfung von im EU-Recht vorgegebenen Spielräumen in allen wettbewerbsrelevanten Bereichen,
- - Gewährleistung von Planungssicherheit durch eine verlässliche und die Wettbewerbsstellung stärkende Politik in allen die Land- und Forstwirtschaft berührenden Bereichen,
- b) Stärkung des europäischen Agrarmodells einer multifunktionalen und nachhaltigen Landwirtschaft, das die wirtschaftlichen Interessen der Landnutzer mit den Erfordernissen des Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes in Einklang bringt,
- c) Erhaltung verlässlicher finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bis 2013 im Rahmen des 2008 anstehenden "Gesundheitschecks" zur Optimierung der Umsetzung der Reformbeschlüsse der Europäischen Agrarpolitik von 2003,
- d) Fortführung der Bemühungen zur Deregulierung und Entbürokratisierung auf allen Ebenen sowie Vermeidung und Abwehr neuer bürokratischer Belastungen für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen und Verwaltungen,
- e) Unterstützung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in ihrem Bemühen, neue Absatzmärkte zu erschließen und bestehende Märkte zu pflegen und auszubauen,
- f) Beitrag zur Stabilisierung der Agrarmärkte durch
- - eine konsequente und verlässliche Politik zu Gunsten von nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien, die gleichzeitig Rücksicht auf die Belange der Nahrungsmittelproduktion nimmt,
- - die Erweiterung des Kartellrechts mit dem Ziel eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis,
- g) Sicherung, nach Möglichkeit Stärkung der Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes unter Beibehaltung der Grundausrichtung der dort verankerten Fördermaßnahmen,
- h) Abfederung des Strukturwandels durch Bereitstellung ausreichender Finanzmittel in den agrarsozialen Sicherungssystemen bis zu einer grundlegenden Reform,
- i) Modernisierung des Landwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die zwischenzeitlich erweiterten gesamtgesellschaftlichen Funktionen und Aufgaben der Landwirtschaft.
- a) Unterstützung des sich positiv entwickelnden Investitionsverhaltens in der Land- und Forstwirtschaft durch
- 3. Der Bundesrat weist ferner im Zusammenhang mit der auf EU-Ebene angestrebten Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien auf die jüngsten Entwicklungen auf dem Markt der reinen Biokraftstoffe in Deutschland hin. Danach haben steigende Rohstoffpreise und die erste Stufe der Besteuerung der Reinkraftstoffe zu einem massiven Nachfragerückgang bei Biokraftstoffen geführt. Er bittet daher die Bundesregierung, die Regelungen zur Förderung des Absatzes einschließlich der Besteuerung der reinen Biokraftstoffe angesichts der auftretenden "Unterkompensation" unverzüglich zu überprüfen.
Der Bundesrat sieht sowohl in einer dynamischen Anpassung der Steuersätze für reine Biokraftstoffe als auch in einer Erhöhung der Beimischungsanteile von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen wirksame Möglichkeiten zur Erreichung der angestrebten Ziele.