Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Dopingbekämpfung im Sport
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die dem Vertrag von Amsterdam beigefügte Erklärung Nr. 29 zum Sport und Artikel III-282 des Vertrags über eine Verfassung für Europa,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 20001 zur Mitteilung der Kommission über den Plan für den Beitrag der Gemeinschaft zur Dopingbekämpfung,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 4. Dezember 2000 zur Dopingbekämpfung2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2000 zum Bericht der Kommission an den Europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen - Helsinki Bericht zum Sport3,
- - in Kenntnis des Internationalen Antidopingkodex, der am 5. März 2003 in Kopenhagen verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die öffentliche Anhörung seines Ausschusses für Kultur und Bildung zum Thema: "Doping im Sport: Ein Hindernis für die Verwirklichung des sportlichen Ideals" vom 29. November 2004,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Zahl von Dopingfällen bei den Olympischen Spielen 2004 in Athen erneut gezeigt hat, dass Doping im Sport leider immer noch vorkommt und bekämpft werden muss,
B. in der Erwägung, dass die Volksgesundheit und der Schutz von Minderjährigen Prioritäten der Europäischen Union sind,
C. in der Erwägung, dass Doping ein echtes Problem der öffentlichen Gesundheit darstellt und alle Akteure des Sports betrifft, auch junge Menschen und Amateure, die illegale Substanzen beispielsweise in Fitnesszentren oder zunehmend über das Internet erhalten,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Maßnahmen zur Bekämpfung aller Aspekte des Dopings im Sport an den Erfolg des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport anknüpfen sollte,
E. in der Erwägung, dass der Vertrag über eine Verfassung für Europa eine angemessene Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung und Durchführung von gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich des Sports bietet,
F. in der Erwägung, dass ein immer stärkerer Druck auf den Sportlern lastet, die enormen Anforderungen und zunehmendem Druck von Seiten der Medien und der Wirtschaft ausgesetzt sind,
- 1. unterstreicht die Tatsache, dass die Einnahme chemischer leistungsfördernder Substanzen nicht vereinbar ist mit den Wertvorstellungen, die mit dem Sport als einer sozialen kulturellen und erzieherischen Betätigung verbunden werden;
- 2. stellt fest, dass es Doping in der Geschichte des Sports zwar schon immer gegeben hat, dass es aber heute durch den Gebrauch von Substanzen wie Wachstumshormonen, Erythropoietin (EPO) und Praktiken wie Bluttransfusionen eine neue und immer gefährlichere Entwicklung nimmt;
- 3. zeigt sich besorgt um die körperliche und seelische Gesundheit von Berufs- und Amateursportlern;
- 4. hebt die Bedeutung der Durchführung einer unabhängigen medizinischen Längsschnittkontrolle hervor;
- 5. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine effektivere Kontrolle an den Außengrenzen der Europäischen Union zu gewährleisten und den Handel mit verbotenen Substanzen zu bekämpfen;
- 6. fordert die Kommission auf, eine wirksame und integrierte Politik auf allen damit zusammenhängenden Gebieten, insbesondere öffentliche Gesundheit, Vorbeugung, Erziehung und Pharmaforschung, zu verfolgen;
- 7. fordert die Kommission auf, eine kontinuierliche Informationskampagne zu fördern, um eine effektive Vorbeugungspolitik einzuführen;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der Kommission ihre Anstrengungen im Rahmen der Weltantidopingagentur (WADA), des Europarats und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu verstärken, so dass die Europäische Union in die Lage versetzt wird, in Bezug auf die Prävention und Kontrolle des Dopings wirksam zu handeln;
- 9. fordert die Kommission auf, alle am Sport beteiligten Parteien in den Entscheidungsfindungsprozess zum Doping einzubinden, um das Problem wirksam anzugehen und ein "sauberes Image" des Sports und körperlicher Betätigung zu fördern;
- 10. fordert die Kommission auf, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, um gemeinsam wirksame Maßnahmen für die Kontrolle und Zertifizierung der Verwendung chemischer Substanzen und sonstiger Mittel in Fitness- und Sportzentren zu ermöglichen, in denen vor allem Jugendliche verkehren;
- 11. fordert die Kommission auf, im Rahmen des 7. Rahmenprogramms weitere Forschungsarbeiten zu verschiedenen Methoden zur Aufdeckung und Bekämpfung von Dopingfällen vorzuschlagen;
- 12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sowie den einzelstaatlichen und internationalen Sportverbänden, dem Weltreiterverband (FEI), dem Europarat, dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und der Weltantidopingagentur (WADA) zu übermitteln.