Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004) (2006/2136(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union einer der Hauptakteure des internationalen Handels und weiterhin eine Wirtschaftsgroßmacht ist, die im Jahr 2004 bei den Exporten weltweit führend war,

B. in der Erwägung, dass infolge der Entwicklung des internationalen Handels der Zugang zu ausländischen Märkten ebenso große Bedeutung erlangt wie der Schutz der eigenen Märkte vor unlauteren Handelspraktiken,

C. in der Erwägung, dass die Liberalisierung des Handels und das gestiegene Handelsvolumen dem internationalen Wettbewerb zwar durchaus förderlich sind, dass dadurch aber auch die Gefahr zunimmt, dass die Exporte eines bestimmten Landes unter Handelsschutzmaßnahmen fallen können, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Gemeinschaft beeinträchtigt,

D. in der Erwägung, dass die Gemeinschaft sich gemäß der kürzlich überarbeiteten "Strategie von Lissabon" zum Ziel gesetzt hat, die europäische Wirtschaft insbesondere dadurch zu stärken, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft in der Weltwirtschaft erhöht wird,

E. in der Erkenntnis, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft eng mit der Schaffung eines möglichst offenen und fairen Welthandelssystems zusammenhängt,

F. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Europäischen Union darunter zu leiden hat, dass sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch außerhalb tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse in den Weg gelegt werden, die nicht den WTO-Regeln entsprechen,

G. in der Erkenntnis, dass die Gemeinschaft in dem Ruf steht, die Instrumente zum Schutz des Handels "moderat" zu handhaben, und somit jegliches Interesse daran hat, dass ihre internationalen Partner Vorschriften und Vorgehensweisen entwickeln, die weitestgehend den WTO-Regeln entsprechen,


1 ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 120.
2 ABl. C 19 vom 28.1.1991, S. 633.
3 ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 326.