C(2017) 6654 final
Der Bundesrat hat in seiner 962. Sitzung am 24. November 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die öffentliche Auftragsvergabe ein wichtiges Instrument ist, den Binnenmarkt zu stärken und europäische Investitionen zu beflügeln. Das Vergaberecht in der EU hat in den letzten Jahren weitgreifende Änderungen erfahren. Die legislativen Maßnahmen der EU aus dem Jahr 2014 sind in Deutschland umgesetzt, so dass jetzt ein moderner und effizienter Rechtsrahmen zur Verfügung steht. Wichtige Folge dieser Reform ist, dass es nun ein klares und umfangreiches Instrumentarium gibt, die Vergabepraxis strategisch auszurichten und professionell aufzustellen.
- 2. Er betont jedoch, dass die konkrete Art und Weise der Umsetzung und der Maßnahmen zur strategischen Ausrichtung zunächst in den Mitgliedstaaten angesiedelt sein sollte.
- 3. Der Bundesrat spricht sich des Weiteren dagegen aus, dass die von der Kommission formulierten Empfehlungen konkreten Eingang in die Berichtspflichten gemäß Artikel 85 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe sowie Artikel 101 der Richtlinie 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (in Deutschland umgesetzt in § 114 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) finden sollen. Damit käme diesen ein Status zu, der in dem Legislativpaket von 2014 so nicht angelegt ist.