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Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
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Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst:
- a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des 26. BAföGÄndG auch künftig Chancengerechtigkeit in der Bildung zu sichern und Verschuldensängste junger Menschen abzubauen. Das Gesetz ist geeignet, dem Rückgang der Geförderten-zahlen in den vergangenen Jahren entgegenzuwirken. Insbesondere wird begrüßt, dass der Deutsche Bundestag der Empfehlung des Bundesrates gefolgt ist, die Pflege naher Angehöriger und die Pflege und Erziehung von Kindern bis zu vierzehn Jahren als Grund für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu berücksichtigen.
- b) Der Bundesrat hält es für notwendig, den Kreis der Anspruchsberechtigten dauerhaft und sinnvoll zu erweitern. Alle Menschen müssen die Chance haben, sich bestmöglich zu qualifizieren. Dem großen und vielfältigen Angebot an Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollten entsprechende Förderungsinstrumente zur Ausbildungsfinanzierung gegenüberstehen.
- c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das BAföG bei einer zukünftigen Novellierung weiterzuentwickeln und dabei verschiedene Lebensentwürfe und Lebenssituationen junger Menschen zu berücksichtigen. Hierzu gehört unter anderem die Öffnung des BAföG für Teilzeitstudiengänge und schulische Teilzeitausbildungen, um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Auch eine Anhebung der Altersgrenzen würde individuellen Bildungsbiographien noch stärker Rechnung tragen.
- d) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das BAföG künftig für alle hochschulrechtlich zugelassenen Modelle eines Orientierungsstudiums zu öffnen. Diese können den Studierenden dabei helfen, den für sie passenden Studiengang zu finden und dazu beitragen, dass Studiengangwechsel und Studienabbrüche vermieden werden. Das BAföG sollte damit Entwicklungen in der Hochschullandschaft nachzeichnen und für alle Modelle der Studienorientierung, die hochschulrechtlich zulässig sind, geöffnet werden.
- e) Der Bundesrat befürwortet eine kontinuierliche, an der Entwicklung der Einkommen und Preise ausgerichtete, automatisierte Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen.