Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Gaza, insbesondere vom 16. November 2006 zur Lage im Gaza-Streifen1, vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza2, vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen3 und vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza4,
- - unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 242 vom 22. November 1967 (S/RES/242), 338 vom 22. Oktober 1973 (S/RES/338) und 1860 vom 8. Januar 2009 (S/RES/1860),
- - unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten,
- - unter Hinweis auf den Soforthilfeplan des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur Wiederaufnahme wesentlicher Dienstleistungen für Flüchtlinge in Gaza (Januar-September 2009),
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Konflikt im Gaza-Streifen die humanitäre Krise in diesem Gebiet, die unmenschliche Ausmaße angenommen hat, weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass 88 % der Bevölkerung des Gaza-Streifens auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind,
B. in der Erwägung, dass die Grenzübergänge in den und aus dem Gaza-Streifen seit 18 Monaten geschlossen sind; in der Erwägung, dass die Restriktionen bezüglich des freien Personen- und Warenverkehrs die Auslieferung der humanitären Hilfe an die Bevölkerung behindern; in der Erwägung, dass die für den Gaza-Streifen zugelassenen Waren nicht einmal zur Befriedigung grundlegender humanitärer Bedürfnisse mengenmäßig ausreichen,
C. in der Erwägung, dass bei zentralen öffentlichen Dienstleistungen im Gaza-Streifen ernstliche Engpässe zu verzeichnen sind, da die für ihr Funktionieren erforderlichen Grundmaterialien fehlen; in der Erwägung, dass ein Mangel an Medikamenten und Brennstoffen in den Krankenhäusern weiterhin das Leben von Palästinensern gefährdet,
D. in der Erwägung, dass das UNRWA und das Welternährungsprogramm (WFP) bei der Beschaffung lebensnotwendiger Güter für die Bevölkerung im Gaza-Streifen mit uneingeschränkter Unterstützung der internationalen Gemeinschaft eine zentrale Rolle spielen; in der Erwägung, dass ein Teil der humanitären Nahrungsmittelhilfe, mit der die Lebensbedingungen in diesem Gebiet verbessert werden sollten, infolge der Hindernisse für die Auslieferung verdorben sind; in der Erwägung, dass die Hamas am 3. und 5. Februar 2009 Hunderte von Nahrungsmittelpaketen und Tausende von Decken, die für die Bürger im Gaza-Streifen bestimmt waren, beschlagnahmt hat, welche infolge der Aussetzung aller Hilfseinfuhren in den Gaza-Streifen durch das UNRWA schließlich zurückgeschickt wurden,
E. in der Erwägung, dass die umfangreiche Finanzhilfe der Europäischen Union für die Palästinenser eine wichtige Rolle bei den Bemühungen gespielt hat, eine humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen zu verhindern; in der Erwägung, dass die Europäische Union trotz aller Hindernisse weiterhin humanitäre Hilfe leistet,
F. in der Erwägung, dass eine internationale Konferenz zur Unterstützung der palästinensischen Wirtschaft beim Wiederaufbau von Gaza am 2. März 2009 in Sharm El Sheikh stattfinden soll,
- 1. nimmt das Leiden der palästinensischen Bevölkerung im Gaza-Streifen zur Kenntnis und fordert verstärkte, ungehinderte humanitäre Soforthilfe für die Palästinenser, die aufgrund einer moralischen Pflicht geleistet und bedingungslos und ohne Restriktionen ausgeliefert werden muss; fordert die israelischen Behörden auf, einen stetigen, angemessenen Zufluss humanitärer Hilfe, darunter auch aller für die Arbeit des UNRWA und anderer UN- sowie internationaler Agenturen erforderlichen Materialien, zuzulassen, so dass die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt werden;
- 2. fordert erneut ein Ende der Blockade des Gaza-Streifens im Einklang mit dem Abkommen über die Bewegungsfreiheit und den Zugang vom 15. November 2005, die sofortige und dauerhafte erneute Öffnung der Grenzübergänge für den Personen- und Warenverkehr sowie die Verhinderung des Schmuggels von Waffen und Munition und des illegalen Handels damit;
- 3. fordert eine detaillierte Bewertung der Schäden im Gaza-Streifen und eine gründliche Evaluierung der Bedürfnisse der Bevölkerung des Gaza-Streifens, die als Grundlage für Wiederaufbaupläne dienen kann;
- 4. fordert die finanzielle, ökonomische und soziale Rehabilitation des Gaza-Streifens, der in der Region einen wesentlichen Sicherheitsfaktor darstellt; erinnert daran, dass die Hilfe im Einklang mit den Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft und der Europäischen Union auch Direktzahlungen zur Auszahlung von Gehältern, Pensionen und Zuschüssen für die schwächsten Bevölkerungsteile und Familien beinhalten sollte und fordert die israelische Regierung auf, Banküberweisungen nicht zu behindern;
- 5. ist unter anderem im Hinblick auf die am 2. März 2009 in Sharm El Sheikh stattfindende internationale Konferenz zur Unterstützung der palästinensischen Wirtschaft beim Wiederaufbau von Gaza der Auffassung, dass nachhaltiger Wiederaufbau und eine nachhaltige Entwicklungspolitik im Gaza-Streifen eine dauerhafte Waffenruhe voraussetzen, die von der Wiederaufnahme ernstgemeinter Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern zusammen mit einem nationalen Aussöhnungsprozess der Palästinenser unterstützt werden muss;
- 6. betont erneut, dass die Finanzhilfe der Europäischen Union für die Palästinenser nicht durch stetige Zerstörungen untergraben werden sollte, die zu einer Verringerung der Akzeptanz von Wiederaufbauprojekten in der europäischen Öffentlichkeit führen;
- 7. fordert die Kommission auf, eine Gesamtübersicht zu erstellen und eine Bewertung der mittel- und langfristigen Aussichten für Wiederaufbauprojekte im Gaza-Streifen vorzunehmen, die von der Europäischen Union im Rahmen von PEGASE (Europäischer Mechanismus zur Unterstützung des palästinensischen Volkes) und ECHO (Dienst für Humanitäre Hilfe der Kommission) durchgeführt werden, und deren Auswirkungen auf den Haushalt zu bewerten; fordert die übrigen Geber auf, während der oben genannten internationalen Konferenz Hilfeversprechen zu formulieren und ihre auf der Geber-Konferenz am 17. Dezember 2007 in Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;
- 8. unterstreicht erneut, dass Rubrik 4 des EU-Haushaltsplans chronisch unterfinanziert ist, und dass zusätzliche Hilfsversprechen für Gaza nicht auf Kosten anderer Politiken gemacht werden dürfen; unterstreicht ferner, dass zusätzliche Finanzmittel wirklich nur unter Verwendung aller in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Mittel bereit gestellt werden können;
- 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde, dem palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset zu übermitteln.
- 1 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 324.
- 2 ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 138.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0064.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0025.
- 1 ABl. C 139 vom 14. Juni 2006, S. 1