Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon (2008/2054(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107274 - vom 2. Juni 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Mai 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon tiefgreifende Veränderungen im Bereich der Finanzen der Europäischen Union einführt, vor allem im Hinblick auf die interinstitutionellen Beziehungen und die Beschlussfassungsverfahren,

B. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon eine klare Hierarchie zwischen den grundlegenden Rechtsakten der Union im Finanz- und Haushaltsbereich errichtet und so zu der notwendigen Klärung des Systems der Beschlussfassung beigetragen wird,

C. in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der die Planung der Ausgaben über einen Zeitraum von mehreren Jahren darstellt, in dem sich die politischen Prioritäten der Union unter ihrem finanziellen Aspekt widerspiegeln, und der die Obergrenze der Ausgaben der Union für einen bestimmten Zeitraum festlegt, mit dem Vertrag von Lissabon ein verbindlicher Rechtsakt wird, der auf einer neuen spezifischen Rechtsgrundlage für die Annahme der Verordnung begründet ist, die den MFR beinhaltet,

D. in der Erwägung, dass die fehlende Gleichzeitigkeit zwischen den MFR einerseits und den Mandatszeiten des Europäischen Parlaments und der Kommission andererseits bislang dazu beigetragen hat, dass das Parlament seine Haushaltsbefugnisse teilweise eingebüßt hat, da es häufig an einen Finanzrahmen gebunden ist, der in der vorangegangenen Wahlperiode ausgehandelt und angenommen wurde,

E. in der Erwägung, dass - sofern keine Änderung am Zeitplan vorgenommen wird - in bestimmten Wahlperioden des Parlaments niemals die Möglichkeit bestehen wird, grundlegende Haushaltsbeschlüsse zu fassen, da der von den Vorgängern angenommene Finanzrahmen für die gesamte Dauer ihres Mandats gilt,

F. in der Erwägung, dass die derzeitige geringe Spannbreite der in den einzelnen Rubriken verfügbaren Margen sowie die verminderte Ausstattung der bestehenden Flexibilitätsmechanismen eine angemessene Reaktion der Union auf unvorhergesehene politische Entwicklungen deutlich erschweren und das jährliche Haushaltsverfahren seiner Substanz zu berauben drohen,

G. in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon es erforderlich macht, dass sich die für die Finanz- und Haushaltsbeschlüsse der Union zuständigen Organe auf einen optimalen Übergang zu den neuen Rechtsakten und den neuen Beschlussfassungsverfahren einigen,

H. in der Erwägung, dass das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion bedingt, dass der EU-Haushaltsplan bei der Koordinierung der Haushaltsstrategien der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird,

I. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 11. und 12. Dezember 2008 bekräftigt hat, dass der Vertrag von Lissabon notwendig ist, um der erweiterten Union Hilfestellung dabei zu leisten, wirksamer, demokratischer und effektiver zu arbeiten, auch auf der internationalen Bühne, und dass mit ihm ein Ansatz sowie rechtliche Garantien festgelegt worden sind, die den von den Wählern in Irland bekundeten Besorgnissen entsprechen, damit der Vertrag - unter Achtung der Zielvorgaben der Verträge - vor Ende 2009 in Kraft treten kann,

Gesamteinschätzung

Eigenmittel

Mehrjähriger Finanzrahmen

Laufzeit des MFR

Flexibilität

Übergang von der Interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR

Jährliches Haushaltsverfahren

Rolle der Kommission

Ein völlig neues Konzept

Vermittlungsausschuss

Agrarfragen

Beziehungen zur Gesetzgebungsbehörde

Haushaltsordnung

Haushaltsrelevante Auswirkungen der interinstitutionellen Änderungen und der neuen Zuständigkeiten der Union

Koordinierung mit den nationalen Haushaltsplänen