858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
- a) Der Bundesrat begrüßt die anlässlich der Beratung des Unfallversicherungsberichts (Drs. 025/09 (PDF) ) in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik vom 19. Februar 2009 in Bezug auf die "Entschließung zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung" (Drs. 776/08 (PDF) ) abgegebene Erklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach auch die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Berufskrankheiten anerkenne und in der nächsten Legislaturperiode Änderungen anstrebe.
- b) Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung dahingehend überein, dass die Auswirkungen solcher Änderungen sorgfältig geprüft werden müssen und bietet für die Entwicklung der erforderlichen Änderungen die Unterstützung der zuständigen Fachressorts der Länder an.
- c) Der Bundesrat begrüßt, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der Berufskrankheitenverordnung wegen der besonderen Umstände bei der Berufskrankheit Nummer 4111 künftig auf eine Stichtagsregelung verzichtet werden soll.
- d) Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat eine grundsätzliche Beibehaltung der Stichtagsregelungen bis zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Berufskrankheitenrechts in der nächsten Legislaturperiode für vertretbar.