Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

a) Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. August 2013 - 7 K 9/ 10, 7 K 111/ 13, 7 K 112/ 13, 7 K 113/13 -, und vom 21. August 2013 - 7 K 114/ 13, 7 K 116/13 - zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 62 Absatz 2 Einkommensteuergesetz in der für den Streitfall geltenden Fassung verfassungswidrig ist

b) Verfassungsbeschwerde der Stadt B. sowie neun weiterer Städte

gegen

§§ 34 und 34a SGB XII in der Fassung durch Artikel 3 Nummer 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011

wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG