Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion - COM (2017) 592 final

Der Bundesrat hat in seiner 962. Sitzung am 24. November 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 7. Auch vor dem Hintergrund der vorliegenden Mitteilung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass vor weiteren Überlegungen in Sachen EDIS alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Banken konsequent ergriffen und notleidende Kredite in den Bankbilanzen abgebaut werden.
  • 8. Der Bundesrat teilt zwar die Auffassung der Kommission, dass eine signifikante Reduktion des Bestandes an notleidenden Krediten in den Banken einiger europäischer Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Kreditvergabefähigkeit der betroffenen Banken von hoher Bedeutung ist. Die primäre Verantwortung hierbei sollte aber bei den Mitgliedstaaten und den Banken selbst liegen.
  • 9. Der Bundesrat sieht daher nach wie vor auch den von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (BR-Drucksache 1/17) sehr kritisch und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 10. März 2017 (BR-Drucksache 1/17(B)). Es ist dringend zu vermeiden, dass ein neues, dem bisherigen Instrumentarium des Insolvenzrechts vorgelagertes Verfahren eingeführt wird, das voraussichtlich zu großen Teilen das abgestimmte und gut funktionierende deutsche Insolvenzrecht außer Kraft setzt.
  • 10. Der Bundesrat betont, dass in Deutschland derzeit keine Anzeichen für ein systemweites Problem im Hinblick auf den Bestand notleidender Kredite bestehen. Hierzu haben nicht zuletzt die hohen Kreditvergabestandards des deutschen Bankensektors mit seiner Vielzahl an kleinen und mittelständischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und privaten Banken maßgeblich beigetragen. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, dass im Hinblick auf neue regulatorische Maßnahmen, die auf den Abbau des Altbestands notleidender Kredite oder auf die Prävention gegen neue notleidende Kredite zielen, dieser Umstand angemessen berücksichtigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unbedingt beachtet wird. Unnötige bürokratische Belastungen, die ihrerseits die Kreditvergabekapazitäten solider Banken einschränken, sind zu vermeiden.
  • 11. Er sieht zudem noch erheblichen Konkretisierungs- und Klärungsbedarf bezüglich der von der Kommission vorgeschlagenen Schaffung eines geeigneten Rahmens für die Entwicklung von staatsanleihebesicherten Wertpapieren (Sovereign Bond-Backed Securities). Eine Vergemeinschaftung bestehender Schulden auf diesem Weg lehnt der Bundesrat strikt ab.
  • 12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.