Punkt 33 der 846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - ( § 6a EStG)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob unter Wahrung des bisherigen Steueraufkommens ein neues steuerliches Verfahren zur Bewertung von Pensionsrückstellungen in einheitlicher Anlehnung an das BilMoG möglich ist.
Begründung
Bislang konnten Pensionsverpflichtungen von den Unternehmen handels- und steuerbilanziell nach einem einheitlichen, in § 6a EStG steuertechnisch definierten Verfahren ermittelt werden. Diese einheitliche Bewertung war administrativ praktikabel und vermied bürokratischen Mehraufwand. Infolge der Anpassung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze an die internationalen Standards der Rückstellungsbewertung und der gleichzeitigen Beibehaltung der bisherigen steuerlichen Vorgaben des § 6a EStG wäre eine doppelte Bewertung erforderlich. Diese verursacht bürokratischen Mehraufwand, der möglichst vermieden werden sollte. Sichergestellt sein muss, dass bei einem solchen Verfahren das bisherige Steueraufkommen gewahrt bleibt.