Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5234 - vom 26. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. Oktober 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 24. Juni 1997 über das Gemeinschaftspatent und das Patentschutzsystem - Förderung der Innovation durch Patente (KOM (1997)0314),
- - in Kenntnis der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2005 über die Patente für biotechnologische Erfindungen2,
- - unter Hinweis auf die von der Europäischen Kommission am 9. Januar 2006 eingeleitete Konsultation über die künftige Patentpolitik in Europa,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Mängel der Gemeinschaftspatentvorschläge wohl kaum in naher Zukunft behoben werden,
B. in der Erwägung, dass ein effizientes, wettbewerbsfähiges und kosteneffektives Patentsystem, das allen offen steht, eine Hauptforderung der Lissabonner Strategie für eine wettbewerbsfähige wissensgestützte Gesellschaft und von grundlegender Bedeutung für das Gedeihen der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der großen Firmen ist,
C. in der Erwägung, dass es wachsende Besorgnis über unerwünschte Patente in verschiedenen Bereichen und über einen Mangel an demokratischer Kontrolle über die Verfahren gibt, mit denen solche Patente erteilt, anerkannt und geltend gemacht werden
- 1. fordert die Kommission dringend auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Patentsysteme und die Systeme zur Beilegung von Patentstreitigkeiten in der Europäischen Union zu verbessern, wozu auch die Teilnahme an weiteren Diskussionen über das Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA) und der Beitritt zum Münchner Übereinkommen sowie die Überarbeitung der Gemeinschaftspatentvorschläge gehört; ist im Zusammenhang mit dem EPLA der Ansicht, dass der vorgeschlagene Text erheblich verbessert werden muss, wobei es um Anliegen wie die demokratische Kontrolle, die Unabhängigkeit der Justiz und die Kosten für Streitigkeiten geht, und ein zufrieden stellender Vorschlag für die Verfahrensordnung des EPLA-Gerichts vorgelegt werden muss;
- 2. weist die Kommission darauf hin, dass mit allen Legislativvorschlägen eine eingehende Analyse der Auswirkungen im Zusammenhang mit der Patentqualität, der Verwaltung des Patentsystems, der Unabhängigkeit der Justiz und der Kosten für Streitigkeiten einhergehen sollte;
- 3. fordert, dass der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments aufgefordert wird, eine Interimsstellungnahme zu den EU-bezogenen Aspekten des möglichen Abschlusses des EPLA durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Überlappungen zwischen dem EPLA und dem gemeinschaftlichen Besitzstand vorzulegen und die Rechtsetzungskompetenzen in diesem Bereich zu klären;
- 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 13.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0407.