906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
- a) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass durch das Gesetz EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
- b) Er begrüßt, dass das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen nach Außerkraftsetzung des Branntweinmonopolgesetzes auf der Basis der derzeit geltenden Kriterien und verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen in ein Alkoholsteuergesetz integriert wird.
- c) Er stellt fest, dass insbesondere Obstbrennereien vielfältige gesellschaftliche Leistungen erbringen und zur regionalen Wertschöpfung und Erhaltung der Kulturlandschaft beitragen. Diese gesellschaftlichen Leistungen sind durch den Wegfall des Branntweinmonopols gefährdet.
- d) Er hält es daher für erforderlich, dass sich die Bundesregierung im Zuge des Auslaufens der Unterstützung durch das Branntweinmonopol für flankierende Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung dieser Leistungen einsetzt, insbesondere zum Erhalt der Streuobstwiesen.
- e) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere im Rahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation (EGMO) und der Entwicklung des ländlichen Raums, geschaffen werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das nationale Förderinstrument des Branntweinmonopols läuft nach den EU-rechtlichen Vorgaben mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus. Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien müssen ihre Alkoholproduktion im Rahmen des Branntweinmonopols bereits zum 30. September 2013 einstellen; für Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer endet das Branntweinmonopol am 31. Dezember 2017.
Für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe waren die Brennereien bisher ein wichtiger Betriebszweig und bedeutendes Standbein ihrer Einkommen.
Gleichzeitig erfüllen insbesondere Obstbrennereien wichtige Aufgaben für die Gesellschaft, z.B. für die Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften, wie Streuobstwiesen.
Die Brennereibetriebe verfügen derzeit in der Regel nicht über eine vergleichbare Einkommensalternative. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, dass vor allem Obstbrennereien ihre gesellschaftlichen Leistungen fortsetzen können. Darum wird die Bundesregierung gebeten, sich für die weitere Sicherstellung dieser Leistungen einzusetzen.
B
- 2. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.