Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols
(Branntweinmonopolabschaffungsgesetz)

906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das nationale Förderinstrument des Branntweinmonopols läuft nach den EU-rechtlichen Vorgaben mit Ablauf des 31. Dezember 2017 aus. Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien müssen ihre Alkoholproduktion im Rahmen des Branntweinmonopols bereits zum 30. September 2013 einstellen; für Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer endet das Branntweinmonopol am 31. Dezember 2017.

Für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe waren die Brennereien bisher ein wichtiger Betriebszweig und bedeutendes Standbein ihrer Einkommen.

Gleichzeitig erfüllen insbesondere Obstbrennereien wichtige Aufgaben für die Gesellschaft, z.B. für die Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften, wie Streuobstwiesen.

Die Brennereibetriebe verfügen derzeit in der Regel nicht über eine vergleichbare Einkommensalternative. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, dass vor allem Obstbrennereien ihre gesellschaftlichen Leistungen fortsetzen können. Darum wird die Bundesregierung gebeten, sich für die weitere Sicherstellung dieser Leistungen einzusetzen.

B