Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 6. Dezember 2016
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft
Entschließung des Bunderates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Speichertechnologien ein wichtiger Baustein der Energiewende sind. Speicher in verschiedener Größe mit unterschiedlichen Technologien können auf verschiedenen Netzebenen das Energieversorgungssystem insbesondere bei fluktuierender Energieerzeugung stabilisieren und zur Versorgungssicherheit beitragen.
- 2. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund weiterhin fest, dass nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden muss. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15 (PDF) ) und seinen Beschluss vom 08.07.2016 (BR-Drucksache 356/16 (PDF) ) zum Strommarktgesetz und die darin festgehaltene Erwartung, dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden. Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucherabgaben und die weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte gebeten. Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung etwa im industriellen Rahmen (Powerto-Chemicals). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Speicherstrategie auf Bundesebene zu entwickeln. Diese Speicherstrategie soll neben einer räumlichen Orientierung für die Planung großer Speicher mit langfristigen Planungszeiten auch den Ausbau von kleinen, dezentralen und schneller zu realisierenden Speichern umfassen.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Markteinführungsstrategie für Energiespeichertechnologien und technische Lösungen für effiziente Sektorkopplung zu entwickeln, die eine Vielfalt an technischen Lösungen, den Ausbau der Erneuerbaren Energie ermöglicht und durch Skaleneffekte für Kostensenkungen sorgt und damit eine volkswirtschaftlich sinnvolle Markteinführung sicherstellt.
- 5. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass die bestehenden Forschungsund Entwicklungsaktivitäten für Energiespeicher fortentwickelt und ausgebaut werden müssen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine Sicherstellung der Technologieführerschaft von herausgehobener Bedeutung.