953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Ziffer 2 Satz 3, 3a - neu -, 4
Ziffer 2 ist wie folgt zu ändern:
- 1. Satz 3 ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat hat dabei insbesondere um die Befreiung der Speicher von Letztverbraucherabgaben für die Strommengen gebeten, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden."
- 2. Nach Satz 3 ist folgender Satz 3a einzufügen:
"Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, eine weitergehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte vorzunehmen."
- 3. Satz 4 ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat bezieht dies nicht nur auf Pumpspeicher, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z.B. Anlagen zur Sektorenkopplung, etwa Powerto-Chemicals, Power to Heat oder Batteriespeicher."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Ziffer 1:
Die in der Entschließung vorgesehene vollständige Befreiung aller Speicher von Letztverbraucherabgaben ist weitergehender, als der BR-Beschluss es vorsieht und würde zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Die Befreiung sollte daher in Anlehnung an Ziffer 2 Buchstabe b der BR-Drucksache 542/15(B) - auf die Strommengen beschränkt werden, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden. Der Eigenverbrauch der Speicher sollte dagegen nicht unter eine solche Regelung fallen.
Zu Ziffer 2:
Redaktionelle Anpassung
Zu Ziffer 3:
Die Einschränkung der in Satz 4 der Entschließung genannten Flexibilitätsoptionen auf Powerto-Chemicals erscheint zu eng gefasst. Sektorenkopplung eröffnet eine Vielzahl zusätzlicher Flexibilitätsoptionen in der Industrie, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor. Diese Anwendungsbereiche sollten daher im Text der Entschließung gleichrangig genannt werden. Für eben diese und weitere Anwendungsfälle soll eine Anpassung der staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte vorgenommen werden.
B
- 4. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.