Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS), da umweltpolitische Fragestellungen häufig fachübergreifende, integrative Datenanalysen erfordern, die nur möglich sind, wenn Daten aus heterogenen Informationsquellen zusammengeführt werden.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass zusätzliche Belastungen des Staatshaushalts so weit als möglich vermieden werden müssen. Die entsprechenden Maßnahmen müssen auf das unumgängliche Maß beschränkt werden. Aufwände für die Realisierung von SEIS müssen durch Rationalisierungseffekte bei der Gewinnung und Bereitstellung von Überwachungs- und Berichtsdaten ausgeglichen werden.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin und bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass aus SEIS keine zusätzlichen Berichts- oder Informationspflichten ("indirekte Berichtspflichten") entstehen dürfen. Die Zuständigkeit des Bundes für die Berichte an die EU darf durch SEIS nicht außer Kraft gesetzt werden.
- 4. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass durch die Realisierung von SEIS die Qualität der Berichtsdaten verbessert wird und dass die im Rahmen von SEIS erstellten Datendienste und Anwendungen auch beim Einsatz auf regionaler Ebene Nutzen bringen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass SEIS in Übereinstimmung mit der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG entwickelt wird.
- 6. Der Bundesrat stellt fest und bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass kein Zwang entstehen darf, sensible Daten ungefiltert herauszugeben. Die fachlich gebotene Vertraulichkeit der Umweltinformationen muss weiterhin gewährleistet bleiben.
- 7. Der Bundesrat stellt fest, dass darauf zu achten ist, dass Belange des Datenschutzes bereits frühzeitig berücksichtigt und Konflikte mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes bzw. der Länder vermieden werden.
- 8. Der Bundesrat regt an, dass keine Präferenz für bestimmte Technologien, wie z.B. quelloffene Softwareressourcen (Open-Source), festgeschrieben werden. Die Verantwortung der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung liegt weiterhin in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde.