Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr. ) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM (2016) 605 final

952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalen)

22. Hauptempfehlung

Hilfsweise sollte der gemäß Artikel 265 Ziffer 60 des Verordnungsvorschlags geplante Übergangszeitraum von sechs Monaten für die Anwendung der Kostenpauschalen nach Artikel 67 Absatz 2a Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf die gesamte Förderperiode ausgeweitet werden.

23. Hilfsempfehlung

Bleibt die Kommission bei der verpflichtenden Einführung (EFRE) bzw. Ausweitung (ESF) von Pauschalen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung nicht ausreichend ist und zumindest auf zwölf Monate verlängert werden sollte.

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission

B