Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, mit dem Änderungsvorschlag zur Richtlinie 1999/37/EG einen Beitrag für mehr Straßenverkehrssicherheit und einen besseren Umweltschutz zu leisten. Der Richtlinienvorschlag in seiner derzeitigen Fassung begegnet allerdings folgenden Bedenken:
- - Die Einführung einheitlicher Begriffsbestimmungen für die Zulassung ist zweckmäßig. Diese sollten jedoch den bereits vorhandenen Begriffen inhaltlich angepasst werden. - Eine einheitliche Regelung der Mindestinhalte der nationalen elektronischen Zulassungsregister auf Unionsebene wird positiv gesehen. Der Datenumfang muss jedoch auf das notwendige Maß beschränkt bleiben (Datenschutz und Bürokratieabbau).
- - Als nicht sachgerecht wird es erachtet, der Kommission die unbefristete Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte hinsichtlich des Anhangs 1 und damit der Datenelemente zu übertragen (Artikel 1 Nummer 5). Der Erlass dieser Rechtsakte hätte direkte Auswirkung auf die nationalen Register und erzeugt damit Aufwand und Kosten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher ausdrücklich, auf eine Verbesserung des vorliegenden Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG hinzuwirken.