900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, mit dem Änderungsvorschlag zur Richtlinie 1999/37/EG einen Beitrag für mehr Straßenverkehrssicherheit und einen besseren Umweltschutz zu leisten. Der Richtlinienvorschlag in seiner derzeitigen Fassung begegnet allerdings folgenden Bedenken:
- - Die Einführung einheitlicher Begriffsbestimmungen für die Zulassung ist zweckmäßig. Diese sollten jedoch den bereits vorhandenen Begriffen inhaltlich angepasst werden. - Eine einheitliche Regelung der Mindestinhalte der nationalen elektronischen Zulassungsregister auf Unionsebene wird positiv gesehen. Der Datenumfang muss jedoch auf das notwendige Maß beschränkt bleiben (Datenschutz und Bürokratieabbau).
- - Als nicht sachgerecht wird es erachtet, der Kommission die unbefristete Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte hinsichtlich des Anhangs 1 und damit der Datenelemente zu übertragen (Artikel 1 Nummer 5).
- 2. Der Erlass dieser Rechtsakte hätte direkte Auswirkung auf die nationalen Register und ist nicht verhältnismäßig, da damit Aufwand und Kosten erzeugt werden.
- 3. Der Erlass dieser Rechtsakte hätte direkte Auswirkung auf die nationalen Register und erzeugt damit Aufwand und Kosten.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher ausdrücklich, auf eine Verbesserung des vorliegenden Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG hinzuwirken.
B
- 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.