Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6380 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts - Drucksachen 18/5918, 18/6287 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.11.15
Erster Durchgang: Drucksache. 358/15 (PDF)

1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften".

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 5 werden die folgenden Artikel 6 bis 8 eingefügt:

"Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 145 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 945a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Die Länder führen" durch die Wörter "Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder" ersetzt.

2. In § 945b werden nach den Wörtern "aus dem Register" das Komma und die Wörter "über die Erhebung von Gebühren" gestrichen.

Artikel 7
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Das Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 176 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 15 folgende Angabe eingefügt:

" § 15a Schutzschriftenregister".

2. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:

"5a. Einstellung von Schutzschriften in das Schutzschriftenregister,".

3. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt:

" § 15a Schutzschriftenregister

Die Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift schuldet derjenige, der die Schutzschrift eingereicht hat."

4. Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Nach § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 178 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird folgende Nummer 1a eingefügt:

"1a. die Einreichung von Schutzschriften;"."

5. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 9.

6. Der bisherige Artikel 7 wird Artikel 10 und wie folgt gefasst:

"Artikel 10
Inkrafttreten