Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen, zur Übermittlung von Informationen durch die Zollverwaltung, zum Austausch vertraulicher Daten zwischen Mitgliedstaaten und zur Definition des statistischen Wertes - COM (2013) 578 final
Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Verordnungsvorschlag vollzogenen Anpassungen der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU.
2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass
- für die Ergänzung des Artikels 5 um den neuen Absatz 2a zurzeit kein zwingender Grund besteht. Zudem ist die vorgeschlagene Änderung zu unbestimmt und rechtlich zweifelhaft. Ferner kann ein höherer Aufwand durch den Änderungsvorschlag für Wirtschaft und Verwaltung nicht ausgeschlossen werden;
- die generelle Ermächtigung für den Mikrodatenaustausch im neuen Artikel 9a nicht vor dem Vorliegen des positiven Ergebnisses der SIMSTAT-Pilotstudie erfolgen kann;
- die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte im neuen Artikel 13a Absatz 3 befristet werden sollte.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür einzutreten, dass in den vorgenannten Punkten eine Anpassung des Verordnungsvorschlags erfolgt.