Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme in Europa, da hierdurch Voraussetzungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit geschaffen werden.
- 2. Der Bundesrat sieht allerdings die Verfahrensweise für die Einführung der im § 3 des Entwurfs des IVS-Gesetzes genannten, von der Kommission zu erlassenden Spezifikationen kritisch, insbesondere die sich daraus für Bund und Länder ergebenden möglichen Kosten. Die von der EU zu erlassenden Spezifikationen liegen derzeit noch nicht vor, daher können keine Aussagen zu möglichen Folgekosten getroffen werden.
Die Spezifikationen beschreiben die technischen und qualitativen Anforderungen, denen Verkehrssysteme unterliegen. Diese Spezifikationen, die als "delegierte Rechtsakte" erlassen werden, können eine beträchtliche Kostenfolge für die Mitgliedstaaten nach sich ziehen, deren Größenordnung momentan nicht abzuschätzen ist. Es steht zu befürchten, dass umfassende Investitionen in Infrastruktur und den Verkehrswarndienst der Länder erforderlich werden und sich daran ein Konflikt zwischen Bund, Länder und Kommunen bezüglich der erforderlichen Haushaltsmittel anschließt.
- 3. Den Ländern kommt sowohl als Auftragsverwaltung als auch in eigener Zuständigkeit eine wichtige Rolle bei der weiteren Ausgestaltung Intelligenter Verkehrssysteme zu. Auch zukünftig ist eine enge Kooperation zwischen den Ländern, mit dem Bund und auf europäischer Ebene erforderlich.
- 4. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die zu erlassenden Spezifikationen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten durch entsprechende Förderungen durch die EU für die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen kostenneutral bleiben.