Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zum Verordnungsvorschlag insgesamt
- 1. Der Bundesrat fordert, dass die Reform nicht zu einer Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands oder zu einer Überschreitung der Obergrenzen der Agrarausgaben gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom Oktober 2002 führen darf. Eine Überschreitung der Obergrenze führt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 ab dem Haushaltsplan 2007 zu einer Kürzung bei den Direktbeihilfen für die Landwirtschaft.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Kommission bevorzugte Reformoption POSEI keine Ansätze für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Bananenerzeuger beinhaltet. Außerdem ist entgegen dem bisherigen Reformprinzip der Entkoppelung von Beihilfen und der Senkung von Stützpreisen für die Bananenerzeuger mehr als nur eine Teilkompensation vorgesehen. Der Bundesrat sieht in einer Teilkompensation der Mittelausstattung keinen Widerspruch zur Solidaritätsverpflichtung des Artikels 299 EGV. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Zuge der weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere diesen Aspekt zu thematisieren und einer Erhöhung der Mittelausstattung entgegenzutreten.