COM (2018) 340 final
Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Kommission, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die unsachgemäße Entsorgung von Kunststoffartikeln und kunststoffhaltigen Fanggeräten zu vermeiden oder wenigstens zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit umweltfreundlichen, innovativen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern.
- 2. Er begrüßt insbesondere die Aktivitäten der Kommission, konkrete Maßnahmen anzustoßen, die den Eintrag von Einwegkunststoffartikeln und Fanggerät in die marine Umwelt reduzieren sollen. Der Richtlinienvorschlag umfasst Regelungsansätze, die einen Beitrag zur Verringerung des Aufkommens von Einwegkunststoffartikeln und zur verursachernahen Erfassung der nicht vermiedenen Einwegkunststoffartikel und von nicht mehr genutztem Fanggerät leisten können.
- 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission Umweltbelastungen durch Kunststoffe reduzieren möchte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können aus seiner Sicht eine Reduzierung bestimmter Kunststoffprodukte in der Umwelt bewirken.
- 5. Der Bundesrat ist besorgt über die stetig zunehmende Menge an Plastikmüll in der Umwelt, insbesondere in den Ozeanen und Meeren. Dies hat negative Folgen für Ökosysteme und die biologische Vielfalt. Gleichzeitig gehen wertvolle Materialien verloren, die der Wirtschaft als Ersatz für fossile Rohstoffe zur Verfügung stehen könnten.
- 6. Hinzu kommt, dass Kunststoffabfälle mit der Zeit zu Mikro- und Nanoplastik zerfallen, das von Meerestieren mit Nahrung verwechselt wird und sich daher mittlerweile in vielen Meerestieren befindet. Das Mikroplastik gelangt auf diesem Wege auch in die Nahrungskette bis hin zum Menschen, was insbesondere auch vor dem Hintergrund der daran anhaftenden Schadstoffe zusätzlich problematisch ist.
- 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vorrangig die bereits bestehenden abfallrechtlichen Regelungen in allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt und vollzogen werden müssen. Während in Deutschland ein sehr hoher Anteil der Kunststoffabfälle erfasst und verwertet wird, weisen zahlreiche Mitgliedstaaten noch unzureichende Erfassungssysteme und eine hohe Deponierate auf.
- 8. Er ist ferner der Auffassung, dass der Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt umfassende und globale Maßnahmen erfordert, um weitere Einträge von Kunststoffabfällen in die Umwelt wirkungsvoll zu reduzieren. Zu diesen Maßnahmen müssen Abfall- und Vermüllungsvermeidung sowie Forschung im Bereich des Einsatzes alternativer Rohstoffe gehören.
- 9. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 2. März 2018 (BR-Drucksache 013/18(B) , Ziffern 2 bis 4), in der er auf die Notwendigkeit zur Schaffung eines klaren Rechtsrahmens und zur Kennzeichnung von biologisch basierten und biologisch vollständig abbaubaren Kunststoffen hinweist, die einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten und wesentlich zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen können.
- 10. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission nicht die europaweite Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff als durchzuführende Maßnahme festschreibt, obwohl diese Maßnahme als am wirkungsvollsten zur Verringerung von Meeresabfällen identifiziert wurde. Er weist auf den Erfolg einer Pfandpflicht in Deutschland im Hinblick auf die Verringerung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt und die sortenreine Erfassung von Kunststoffeinwegflaschen zum Recycling hin.
- 11. Der Bundesrat hält die Liste der Produkte sowie der Maßnahmen nicht für abgeschlossen und begrüßt, dass die Kommission eine Evaluierung nach sechs Jahren vornehmen möchte. In Anbetracht der teilweisen sehr schnellen Marktdurchdringung von bestimmten Kunststoffprodukten, die in die Umwelt gelangen, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, kurzfristig Produkte in die Richtlinie aufzunehmen.
- 12. Nach Auffassung des Bundesrates sind weitere wesentliche Schritte zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt erforderlich. So sollten vor allem auch die Einträge von Mikroplastik in die Gewässer entscheidend minimiert werden. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika sollte EU-weit unterbunden werden. Zudem ist es notwendig, den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt durch die Ausbringung von Komposten und Gärresten aus Biogasanlagen stärker als bislang zu begrenzen.
- 13. Er hält es für erforderlich, auf europäischer Ebene die vom Siedlungsabfall getrennte, haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen, wie Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, weiterzuentwickeln, um vorrangig das Recycling zu fördern und die Landschafts- und Meeresvermüllung zu verringern.