830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage insgesamt
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der EU, ein eigenes, ziviles und für alle zugängliches Satellitennavigationssystem aufzubauen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das vorliegende Grünbuch. Es gibt einen guten Überblick über Ziele und Umfang des Projekts Galileo und zeigt das weit gespannte Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten der Satellitennavigation auf.
- 3. Die Navigation und Bestimmung von Standorten mit Hilfe von Satelliten gilt als der große Wachstumsmarkt der kommenden Jahrzehnte. Zuverlässige Navigation wird nicht nur den Verkehr zu Land, zu Wasser und in der Luft besser und sicherer machen, sondern beispielsweise auch der Schonung der Umwelt neue Impulse geben und außerdem eine Fülle innovativer Produkte und Dienstleistungen mit sich bringen.
Das europäische Satellitennavigationssystem Galileo ist das Vorzeigeprojekt der europäischen Raumfahrtpolitik. Die Technologieführerschaft der EU im Bereich der Satellitennavigation (GNSS) wird durch dieses Projekt verdeutlicht. Ein Erfolg für den Wirtschaftsstandort kann dieses Projekt nur dann werden, wenn es gelingt, auf Basis dieser Technik neue Applikationen und Dienste zu entwickeln. Notwendig für die Entwicklung solcher Applikationen und Dienste ist die Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft auf breiter Basis, sowie die Akzeptanz von Seiten der potenziellen Nutzer. Die im Grünbuch angeregte öffentliche Diskussion trägt zum besseren Verständnis bei und fördert die Entwicklung von tragfähigen Geschäftsmodellen.
- 4. [Der Bundesrat begrüßt] die {bereits in Abschnitt 1 des Grünbuchs} [angestoßene] bzw. {umrissene} Diskussion{, die in die richtige Richtung zielt,} über die Möglichkeiten des öffentlichen Sektors bei der Schaffung eines politischen und rechtlichen Rahmens, mit dem die Entwicklung von Anwendungen der Satellitennavigation unterstützt wird [und der über die finanzielle Unterstützung der Forschung und Infrastukturerrichtung hinausgeht].
- 5. Der Bundesrat stimmt der Kommission in der Ansicht zu, dass Maßnahmen des öffentlichen Sektors hinsichtlich des Satellitennavigationssystems GALILEO ausschlaggebend sein können, um die Entwicklung weltweit wettbewerbsfähiger Unternehmen zu unterstützen.
- 6. Der Bundesrat sieht in demselben Maße wie die Kommission alle Sektoren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft von der Satellitennavigationstechnik beeinflusst und hält gleichermaßen eine an die technologische Weiterentwicklung geknüpfte Überprüfung des Regulierungsrahmens durch öffentliche Stellen für erforderlich.
- 7. Grundsätzlich ist hierbei jedoch zu beachten, dass die Möglichkeiten, die mit der Satellitennavigation für den Standort Europa verbunden sein könnten sich nur dann voll entfalten, wenn die Thematik bei den potenziellen Nutzern dieser Technik ankommt. Eine stark hoheitlich getriebene Entwicklung und hiermit verbunden die überproportionale Ausrichtung auf den öffentlichen Anwendungssektor trägt dazu bei, dass sich die Potenziale der Satellitennavigation nicht in vollem Umfang erschließen.
Einer Fokussierung der Diskussion auf den öffentlichen Sektor ist entgegen zu wirken. Thematische Vorgaben und Beispiele, wie sie im Grünbuch 3.1 bis 3.11 aufgenommen wurden, können dazu beitragen, die Diskussion zu sehr in Richtung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsfelder zu kanalisieren.
- 8. Der Bundesrat bedauert jedoch sehr, dass das Thema öffentlich Regulierte Dienste (PRS) nicht Gegenstand des Grünbuchs ist. Das Thema öffentlich regulierte Dienste gewinnt sowohl politisch als auch wirtschaftlich in Europa zunehmend an Bedeutung. Diesen Schluss legen auch jüngste Äußerungen von EU-Kommissar Barrot nahe. Andere EU-Staaten haben schon seit geraumer Zeit ein klares Bekenntnis zur sicherheitsrelevanten Nutzung von Galileo abgegeben und handeln entsprechend. Der Bundesrat befürchtet, dass Deutschland im Bereich PRS zusehends an politischem und wirtschaftlichem Einfluss verliert.
- 9. Unter dem Aspekt der wachsenden Bedeutung von militärischer Hochtechnologie-Ausrüstung im Inland und auf internationalen Märkten ist es für die deutsche Wirtschaft sehr wichtig, dass Deutschland in diesem bedeutsamen Technologiesektor weiterhin konkurrenzfähig bleibt und auch politisch eine führende Rolle in der Diskussion einnimmt.
- 10. Auch im Bereich der Galileo-Konzession wird dem öffentlich regulierten Dienst zunehmend eine tragende Rolle zukommen. Der öffentliche Bereich kann eine wesentliche Absicherung für das notwendige finanzielle Engagement in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro in Aussicht stellen.
- 11. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung dringend, sich substanziell im Bereich der öffentlichen Dienste zu engagieren und sich dafür einzusetzen, dass das Thema PRS als Bestandteil des Grünbuchs aufgenommen wird.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union widerspricht dieser Empfehlung mit folgender Begründung:
Begründung
Das in Ziffer 11 erwähnte Grünbuch liegt bereits vor. Eine Neuauflage des Grünbuchs ist nicht vorgesehen.
- 12. Die unter 3.12 bis 5.7 gestellten Fragen können dazu beitragen, dass sich eine breite Öffentlichkeit mit der Thematik auseinander setzt. Dies wird vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt.
Zu den einzelnen Fragen und Kapiteln
- 13. Der Bundesrat nimmt zu einzelnen Fragen des Grünbuchs (gemäß der dortigen Nummerierung) wie folgt Stellung:
- 14. Frage 1, Anwendungsbereich "Notfallrettung" (Nr. 3.1 des Grünbuchs)
Im Bereich der Notfallrettung werden derzeit Möglichkeiten und Verfahren zur Ortung verletzter Personen getestet, die nicht in der Lage sind, ihren Standort zu benennen. Diese Tests basieren im Wesentlichen auf der GPS-Technologie. Die Ortung mit GPS-Technologie bringt gegenüber dem Verfahren der Standortermittlung über die Zuordnung zu Mobilfunkzellen einen erheblichen Genauigkeitsgewinn. Es wird erwartet, dass mit GALILEO die Genauigkeit nochmals deutlich gesteigert werden kann.
Es steht außer Frage, dass in Zukunft satellitengestützte Ortungssysteme für die Notfallrettung zum Einsatz kommen werden. In welchem Maß hieran Systeme Anteil haben werden, die auf GALILEO-Technologie aufbauen, hängt zu einem großen Teil davon ab, ob der Zeitplan bis zur Operabilität des GALILEO-Systems verzögerungsfrei eingehalten wird.
- 15. Nr. 3.4 des Grünbuchs Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Gate und SeaGate kurzfristig zwei weitere lokale Infrastrukturen in Berchtesgaden und am Rostocker Hafen mit Bundesmitteln aufgebaut werden, die mit GALILEO konforme Informationen ausstrahlen.
Sie stellen einerseits frühzeitig GALILEO-Signale in einem regionalen Bereich zur Verfügung und bieten weiterhin eine realitätsgetreue Entwicklungs- und Testumgebung für vielfältige Anwendungen.
Gate und SeaGate bieten ein prädestiniertes Umfeld für vielfältige (in Abschnitt 3.4 beschriebene) Anwendungen. Sie bieten für die Frage der Zertifizierung zahlreicher Anwendungen die idealen Voraussetzungen, die künftig berücksichtigt werden sollten.
- 16. Frage 1, Anwendungsbereich "geodätische und Katastervermessung/Vermessungs- und Geoinformationswesen" (Nr. 3.9 des Grünbuchs)
Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen zählt zu den Pionieren in der Nutzung von Navigationssatelliten. Bereits seit 1983 werden GPS-gestützte Vermessungsverfahren eingesetzt. Die langjährige Erfahrung hat letztlich zum Aufbau des Satellitenpositionierungsdienstes der Deutschen Landesvermessung SAPOS geführt, mit dem Tausenden von Anwendern ein hohes Maß an Genauigkeit, Verfügbarkeit und Kontinuität garantiert wird. Es ist beabsichtigt, durch die integrierte Nutzung von sowohl GPS- als auch GALILEO-Signalen die Qualität von SAPOS hinsichtlich Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit deutlich zu steigern. Die Frage des Zeitpunktes der Nutzung von GALILEO hängt alleine an der Frage des Zeitpunktes der Operabilität des Systems. Die Herstellerfirmen geodätischer Satellitenempfänger haben bereits angekündigt, zu diesem Zeitpunkt entsprechende Geräte anzubieten.
Hinsichtlich des rechtlichen und regulierungsbezogenen Rahmens werden aus Sicht des Vermessungs- und Geoinformationswesens keine Anforderungen gestellt.
Der zusätzliche Nutzen von GALILEO für das Vermessungs- und Geoinformationswesen ergibt sich daraus, dass mit GALILEO ein zu GPS redundantes ziviles System zur Verfügung steht, das die notwendige Betriebssicherheit gewährleistet, um künftig die Infrastruktur für terrestrische Vermessungen reduzieren zu können.
- 17. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Vermessungs- und Geoinformationswesen im Grünbuch als eigenständiger Anwendungsbereich hätte in Erscheinung treten sollen, [und bedauert, dass die Hinweise auf die Anwendungen im Vermessungs- und Geoinformationswesen im Grünbuch nicht in einem eigenen Abschnitt thematisiert werden. Dies wird seiner Bedeutung nicht gerecht.]
- 18. Die marginalen Hinweise auf die geodätischen und katastertechnischen Anwendungen von GNSS im Abschnitt 3.9 werden der Bedeutung dieses Anwendungsfeldes nicht gerecht.
- 19. Vor allem kommt die Relevanz, die GALILEO für das gesamte Vermessungs- und Geoinformationswesen hat, nur unzureichend und unpräzise zum Ausdruck:
- 20. Im gesamten EU-Raum wird der geodätische Raumbezug für die Aufgaben des Vermessungs- und Geoinformationswesens zunehmend mit satellitengestützten GNSS-Messverfahren zur Verfügung gestellt. Das Global Navigation Satellite System (GNSS) ermöglicht zunächst die genaue und wirtschaftliche Georeferenzierung aller so genannten Geobasisdaten sowie die hochgenaue Vermessung der Eigentumsgrenzen von Grundstücken. Die Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen stellen wiederum die wesentliche Voraussetzung zum Aufbau der nationalen und europäischen Geodateninfrastruktur dar. Daher steht GALILEO insbesondere in einem engen Zusammenhang zu der INSPIRE-Initiative der EU.
Zur Operationalisierung der GNSS-Technologie für die praktische Anwendung unterhalten die Vermessungsverwaltungen einen amtlichen Satellitenpositionierungsdienst. Die über diesen Dienst zur Verfügung stehenden Korrekturdaten werden in Zukunft hauptsächlich aus den GALILEO-Signalen gewonnen. Damit unterstützt GALILEO alle öffentlichen und nichtöffentlichen Bereiche, die ihre Geofachdaten im einheitlichen europäischen Raumbezugssystem ETRS89 positionieren wollen. GALILEO wird damit zusammen mit den vielfältigen Geoinformationen Basis standortbezogener Dienste (Location Based Services - LBS). Gleichzeitig bildet das Netz der permanent arbeitenden GNSS-Referenzstationen der Vermessungsverwaltungen als Teil des Global Geodetic Observing Systems (GGOS) die Grundlage für das geodynamische Monitoring des Systems Erde.
- 21. Der Bundesrat bittet daher darum, diese Aspekte künftig auf EU-Ebene stärker einzubringen.
- 22. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben den im Grünbuch unter den Punkten 3.8 und 3.9 genannten Anwendungen in der Landwirtschaft bereits ausgereifte Systeme zur Bodenbeprobung und Ertragskartierung im praktischen Einsatz sind, die eine wichtige Voraussetzung für die auf Satellitennavigation aufbauende "Precision Agriculture" bilden. Die ortsgenaue Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ermöglicht eine teilschlagspezifische Behandlung bei großflächiger Bewirtschaftung auch über Feldgrenzen hinweg und eröffnet so neue Möglichkeiten zur Reduzierung von Produktionsmitteln und Entlastung der Umwelt.
- 23. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Kapitel 3. "Anwendungsbereiche" des Grünbuchs um ein Kapitel "Forstwirtschaft und forstliches Umweltmonitoring" ergänzt wird. Mit über 1,3 Mio. Beschäftigten und über 180 Mrd. Euro Umsatz ist die Forst- und Holzwirtschaft ein bedeutender Wirtschaftsfaktor Deutschlands. Sie steht vor der Herausforderung, zusätzliche Holzpotenziale im Rahmen einer umfassenden sowie nachhaltigen Daseinsvorsorge für den Markt zu erschließen. Anwendungen der Satellitennavigation werden nicht zuletzt auf Grund der kleinteiligen Waldbesitzstruktur in Deutschland wesentliche Beiträge zur Optimierung der Holzbereitstellung und Holzlogistik, zur Geodateninfrastruktur in Deutschland sowie zu einem effizienten forstlichen Umweltmonitoring leisten können.
- 24. Frage 2:
Der bestehende Rechtsrahmen wird für ausreichend erachtet.
- 25. Frage 4:
Anreize für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten durch Verbesserungen im Informationsmanagement, die Förderung von Applikations-Entwicklungen und die Erleichterung des Zugangs zu europäischen Förderprojekten geschaffen werden.
- Informationsmanagement
Das Globale Satellitennavigationssystem (GNSS), bestehend aus GALILEO und Egnos umfasst eine Vielzahl von Programmen, Projekten, Initiativen etc. die durch eine Vielzahl von Mitwirkenden initiiert und geführt werden. Die daraus entstehenden Informationen sind momentan nahezu unüberschaubar. Insbesondere KMU finden nur schwer die für ihre innovativen Ideen notwendigen aktuellen Informationen und/oder Ansprechpartner.
Öffentliche Stellen sollten daher ein qualifiziertes Angebot an abgestimmten Informationen den KMU anbieten. Hierzu gehört die Zusammenstellung, Analyse und Verteilung von Informationen über wissenschaftliche und technologische Entwicklungen, Anwendungen und Märkte durch Experten. Das Portfolio der Experten sollte Berater, Ingenieure, Wissenschaftler und weitere, auf unterschiedliche Fragestellungen, wie z.B. Finanzierungsmöglichkeiten spezialisierte Experten umfassen. Das Internet kann hierbei als Plattform dienen, jedoch sind persönliche Ansprechpartner erforderlich.
- Förderung von Applikations-Entwicklungen
Die KMU stellen in Europa das Rückgrat der Wirtschaft dar. Durch nationale und regionale Förderprogramme und die Unterstützung von Unternehmernetzen als Interessensgruppen wird die Nutzung der Satellitennavigation beschleunigt und neue Verwertungsideen werden entwickelt und umgesetzt.
Zu diesem Zweck sollten Aufrufe zu Interessensbekundungen von KMU durchgeführt werden mit der Absicht, eine zügige und erfolgreiche Einführung durchschlagender technischer Neuerungen in der Industrie mit angemessenen und überschaubaren Mitteln zu fördern.
- Zugang zu Europäischen Förderungen
Im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms (FRP7) schreibt die EU Förderungen aus, an denen sich insbesondere die KMU beteiligen sollen. Auf Grund der aufwendigen Administration sind sowohl Beantragung als auch Durchführung von FuE-Projekten für KMU äußerst schwierig und somit teuer. Hierzu sind von der Öffentlichen Hand Unterstützungsnetzwerke einzurichten, die projektbezogen informieren und bei Anträgen unterstützen können.
Beispielhaft ist die seit zehn Jahren im Bereich Aeronautics arbeitende EU-Initiative SCRATCH. (www.aeroscratch.net). Ein mittlerweile europaweit agierendes Netzwerk von 15 internationalen Partnern unterstützt KMU im Luftfahrtbereich kostenlos bei der Partnersuche und Antragstellung. Adäquate Maßnahmen sollten auch im Bereich von Anwendungen der Satellitennavigation getroffen werden.
- 26. Frage 6:
Die beschriebenen Normungsaktivitäten werden für ausreichend erachtet.
- 27. Frage 9:
Die derzeitigen Regeln zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum werden als ausreichend erachtet.
- 28. Frage 10:
Im Vermessungs- und Geoinformationswesen stehen der Markteinführung keine rechtlichen oder regulatorischen Hindernisse entgegen. Einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder Richtlinien bzw. Verordnungen der EU sind nicht erforderlich.
- 29. Parallel zum Konsultationsprozess hat die EU einen grundsätzlich sehr begrüßenswerten Ideenwettbewerb für Jugendliche zum Thema "innovative Ideen zur Anwendung der Satellitennavigation" ausgeschrieben. Dabei ist jedoch eine Reihe von Parallelen zu dem vom AZO Oberpfaffenhofen seit drei Jahren durchgeführten Galileo-Masters-Wettbewerb erkennbar.
- 30. Deswegen bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Doppelarbeiten und Überschneidungen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene zu vermeiden. Stattdessen sollten Wettbewerbe dieser Art künftig in Kooperation zwischen EU und bereits etablierten Aktivitäten durchgeführt werden.
B
- 31. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.