Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 026/09 (PDF) = AE-Nr. 090022.
Auf Verlangen des Freistaates Bayern vom 05. Januar 2012 erscheint die Vorlage gemäß § 45a GOBR als Drucksache des Bundesrates.
Brüssel, den 20.12.2011
KOM (2011) 902 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen
Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission(2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")
Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa
{SEK(2011) 1607 endgültig}
{SEK(2011) 1608 endgültig}
1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020
Im Jahr 2009 erstellte der Rat den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")1. Seitdem hat sich das wirtschaftliche und politische Umfeld verändert, was zu neuen Ungewissheiten und Zwängen geführt hat. Die Europäische Union sah sich veranlasst, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um der schwersten Wirtschaftsund Finanzkrise seit ihrem Bestehen zu begegnen, und verabschiedete eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum: Europa 2020.
Der allgemeinen und beruflichen Bildung kommt in dieser Strategie eine zentrale Rolle zu, insbesondere in den integrierten Leitlinien, den nationalen Reformprogrammen der einzelnen Mitgliedstaaten und den länderspezifischen Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen lenken sollen. Eines der fünf Kernziele von Europa 2020 betrifft die Schulabbrecherquote und die Hochschulabschlüsse.
Laut dem Jahreswachstumsbericht 2012 muss Europa 2020 sowohl auf Reformmaßnahmen mit kurzfristigen Wachstumseffekten als auch auf das mittelfristig richtige Wachstumsmodell ausgerichtet sein. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen modernisiert werden, um ihre Effizienz und Qualität zu verbessern und die Menschen mit den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten. Mit dieser Modernisierung soll das Vertrauen der Menschen in ihre Fähigkeit, den derzeitigen und künftigen Herausforderungen zu begegnen, gestärkt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen beigetragen werden. Im Jahreswachstumsbericht 2012 wird auch unterstrichen, dass den jungen Menschen, die zu den am stärksten von der Krise betroffenen Gruppen gehören, besonderes Augenmerk gelten muss.
Als Schlüsselinstrument für die Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung kann der strategische Rahmen ET 2020 einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 leisten. Voraussetzung ist allerdings eine Anpassung von ET 2020: die Prioritäten der Tätigkeiten, die Instrumente und die Governance-Struktur müssen aktualisiert werden.
Ausgehend von einer Bewertung der Fortschritte, die in den letzten drei Jahren in den wichtigsten Politikbereichen erzielt wurden, schlägt der vorliegende Entwurf eines gemeinsamen Berichts neue Prioritäten für die Tätigkeit im Zeitraum 2012- 2014 vor, die darauf abstellen, die allgemeine und berufliche Bildung im Sinne der Strategie Europa 2020 zu mobilisieren.
Außerdem skizziert er einige Optionen für die Anpassung der Governance von ET 2020, damit gewährleistet ist, dass dieser strategische Rahmen zu den Zielen von Europa 2020 beiträgt.
Die Mitteilung wird durch zwei Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen untermauert, die einen Überblick über die Situation in den einzelnen Ländern und die wichtigsten Themenbereiche geben und sich dabei auf die nationalen Berichte der Mitgliedstaaten sowie weitere Informationen und Daten stützen.
2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen
2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen
Derzeit werden alle Bereiche der öffentlichen Haushalte, auch die allgemeine und berufliche Bildung, einer Überprüfung unterzogen. Die meisten Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die Ausgaben auf dem jetzigen Stand zu halten, geschweige denn sie zu erhöhen.
Gleichwohl können laut Forschungsarbeiten durch eine Verbesserung der Bildungsergebnisse beträchtliche langfristige Erträge erzielt und Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union geschaffen werden. Das Erreichen der EU-Benchmark von weniger als 15 % Schülerinnen und Schülern mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen bis 2020 könnte insgesamt enorme langfristige wirtschaftliche Vorteile für die Europäische Union mit sich bringen2.
Fakt ist jedoch, dass die Bildungsausgaben in einigen Mitgliedstaaten - und zwar schon vor der Krise - mit knapp 4 % des BIP oder weniger recht niedrig waren, während der EU-Durchschnitt bei fast 5 % des BIP lag und somit unter dem Prozentsatz von 5,3 % in den USA.
Durch Einschnitte bei den Bildungshaushalten riskiert man, das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu unterminieren. Im Jahreswachstumsbericht 2012 bekräftigte die Kommission ihre Überzeugung, dass die Mitgliedstaaten bei der Konsolidierung ihrer öffentlichen Finanzen Investitionen in wachstumsfördernde Politiken wie allgemeine und berufliche Bildung Vorrang einräumen müssen.
Es gibt keine einheitliche Linie bei der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bildungsbudgets auf die Krise reagiert haben. Die Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausgaben ergriffen. Viele von ihnen haben die Personalkosten reduziert (BE nl, BG, EL, ES, FR, HU, IE, LV, PT, RO, SI) oder die Leistungen für Infrastruktur, Instandhaltung und Ausrüstung zurückgeschraubt (BE nl, BG, IE, RO). Einige haben die Mittel für die Vorschulerziehung gekürzt (für 2-Jährige in FR), die Durchführung von Reformen verschoben oder verlangsamt (BG) oder sonstige Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Kürzung der Finanzhilfen für Studierende (BE nl, IE, PT).
Diese Trends sind von politischer Relevanz. Der strategische Rahmen ET 2020 sollte genutzt werden, um zu prüfen, wie Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung am sinnvollsten getätigt werden sollen, damit Effizienz und Effektivität mit wachstumsfreundlichen Auswirkungen einhergehen. Intelligente Investitionen gehen Hand in Hand mit intelligenten Politikreformen, die die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern. Es bedarf breit angelegter Beratungen unter Einbindung aller Stakeholder, um effiziente Strategien für eine ausgewogene Verteilung der Finanzlast und neue Finanzquellen auszugestalten.
2.2. Schulabbruch
Durch die Krise werden die Zukunftsaussichten der jungen Menschen stark beeinträchtigt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist von 15,5 %(2008) auf 20,9 %(2010) gestiegen, während der Anteil der 15- bis 24-Jährigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sich um zwei Prozentpunkte erhöhte. 53 % der Schulabbrecher waren arbeitslos.
Angesichts dieser Zahlen kommt dem Europa-2020-Ziel, den Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die die allgemeine und berufliche Bildung frühzeitig abbrechen, bis zum Jahr 2020 auf unter 10 % zu senken, besondere Bedeutung zu. Wenn sich die derzeitigen Trends fortsetzen, wird dieses Ziel nicht erreicht werden können. Trotz einiger positiver Entwicklungen betrug der Prozentsatz der Schulabbrecher im EU-Durchschnitt im Jahr 2010 immer noch 14,1 %, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern zu verzeichnen sind. Es ist hinreichend bewiesen, dass bei Jungen die Gefahr eines Schulabbruchs eher gegeben ist als bei Mädchen (16 % gegenüber 12,6 %).
Eine Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % stellt eine große Herausforderung dar. In der Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote3(2011) wird gefordert, dringend kohärente, umfassende und evidenzbasierte Strategien zu verfolgen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, für die 2011 eine einschlägige länderspezifische Empfehlung formuliert wurde (AT, DK, ES, MT, UK). Aber auch die Länder, die nahe am Ziel sind (DK, IE, HU, NL, FI), müssen ihre Anstrengungen intensivieren, um weitere Fortschritte zu machen und/oder die stockende Entwicklung zu überwinden. In allen Mitgliedstaaten bedarf es zielgerichteter Maßnahmen für junge Menschen mit Schulabbruchrisiko.
Abgesehen von einigen bemerkenswerten Ausnahmen stützen sich die nationalen Strategien nur unzureichend auf aktuelle Daten und Analysen über Ursachen und Inzidenz von Schulabbrüchen. Nur wenige Länder verfolgen einen systematischen Ansatz bei der Erhebung, Überwachung und Analyse von Daten über Schulabbrüche (EE, HU, IT, LU, NL, UK).
Obwohl Prävention und frühzeitige Intervention wesentlich sind, um dem Problem zu begegnen, widmen die Mitgliedstaaten der Prävention nicht genügend Aufmerksamkeit. Einzel- und Kompensationsmaßnahmen, wie der zweite Bildungsweg, sind zweifellos wichtig, reichen jedoch nicht aus, um das Problem an der Wurzel zu packen. Es sollte mehr Gewicht auf präventive und frühzeitige Interventionsmaßnahmen im Rahmen von Strategien für die Lehrkräfteausbildung, die berufliche Weiterbildung und eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung gelegt werden.
Mit einem verbesserten Angebot für eine hochwertige berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung, die auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten ist, wie z.B. das Blended Learning, bei dem die berufliche Erstausbildung oder Weiterbildung mit der allgemeinen Sekundarbildung verknüpft wird, kann zur Senkung der Schulabbrecherquote beitragen werden. Diese Lernform bietet einen anderen, für einige Schülerinnen und Schüler motivierenderen Bildungsweg. Gleichzeitig muss jedoch auch unbedingt die Abbruchquote in der Berufsbildung gesenkt werden.
Zahlreiche Mitgliedstaaten greifen auf vielfältige Maßnahmen zurück, um die unterschiedlichen Aspekte des Problems anzugehen, verfolgen jedoch nicht immer eine umfassende Strategie. Die Stakeholder aus den verschiedenen Bildungsbereichen und Politikfeldern, etwa Akteure aus der Jugendpolitik sowie sozial- und beschäftigungspolitische Dienste, müssen enger kooperieren. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und lokalen Gemeinschaften muss ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen, para- und außerschulische Aktivitäten und Jugendgarantien bieten die Möglichkeit, die verschiedenen lokalen Akteure einzubinden.
Da Europa dem angestrebten Ziel hinterherhinkt, muss der strategische Ansatz dringend gestärkt werden. Daher müssen die Arbeiten zur Senkung der Schulabbrecherquote unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates vom Juni 2011 in den kommenden Jahren zu den Prioritäten von ET 2020 gehören.
Schulabbrecherquoten 20104 und nationale Ziele - Prozentsatz im Jahr 2010
2.3. Hochschulabschluss
Damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgehen kann, muss sie ein auf Wissen und Innovation beruhendes Wirtschaftswachstum fördern. Die Hochschulbildung kann hier als starke Triebkraft wirken. Sie bringt die hochqualifizierten wissenschaftlichen Arbeitskräfte hervor, die Europa für die Forschung und Entwicklung braucht, und vermittelt die Kompetenzen und Qualifikationen, die in einer wissensintensiven Wirtschaft gefordert sind.
Europa 2020 hat das Kernziel vorgegeben, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss bis zum Jahr 2020 auf 40 % zu erhöhen. 2010 lag bei dieser Altersgruppe die durchschnittliche Quote von Hochschulabsolventen bei 33,6 %. Abschlussquoten, nationale Zielvorgaben und Bildungsehrgeiz variieren stark von Land zu Land.
Damit das Ziel erreicht wird, sollten die Mitgliedstaaten entsprechend der Mitteilung der Kommission über die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen5 und in Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen für fünf Mitgliedstaaten (BG, CZ, MT, PL, SK) ihre Reformbemühungen fortsetzen.
Die Reformen sollten darauf abstellen, die Anzahl von Hochschulabsolventen zu erhöhen und gleichzeitig die Qualität von Bildung und Forschung aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern.
Neben den Anstrengungen zur Optimierung von Finanzierung und Governance ist es erforderlich, die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen an der Hochschulbildung in allen Mitgliedstaaten zu erhöhen, u.a. von Personen aus benachteiligten Gebieten oder sozioökonomischen Verhältnissen, von Angehörigen ethnischer Minderheiten und von behinderten Menschen.
Der Zugang zur Hochschulbildung für Erwachsene muss erleichtert werden. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, um bereits erwerbstätige Personen dabei zu unterstützen, ein Hochschulstudium (wieder-)aufzunehmen, um den Übergang von der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung zur Hochschulbildung zu fördern und um die Anerkennung von Kenntnissen, die in einem nicht formalen Kontext erworben wurden, zu verbessern.
Zu viele Studierende brechen ihr Hochschulstudium ab. Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen in Bezug auf Bildungspfade und Laufbahnentwicklung können dazu beitragen, die Studierenden dahingehend zu motivieren, dass sie ihr Studium zum Abschluss bringen; solchen Maßnahmen kommt daher eine wichtige Rolle bei der Vermeidung und Verringerung des Abbruchrisikos zu.
Indem Studentinnen und Studenten ermutigt werden, Studiengänge zu wählen, in denen ihr Geschlecht unterrepräsentiert ist, kann die geschlechtsspezifische Segregation in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf dem Arbeitsmarkt abgebaut werden.
Die Anwerbung begabter ausländischer Studierender ist eine weitere Möglichkeit, um die Beteiligung und die Anzahl von Hochschulabsolventen zu erhöhen.
Die Modernisierung der Hochschulbildung wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 leisten. Insofern muss sie zu den prioritären Diskussionsthemen in der nächsten Phase des strategischen Rahmens ET 2020 gehören, wie auch die Umsetzung der Mitteilung von 2011 über die Hochschulbildung und der Schlussfolgerungen des Rates über die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen.
Hochschulabschluss: Prozentsätze 2010 und nationale Ziele6 - Prozentsatz im Jahr 2010
2.4. Strategien für lebenslanges Lernen
Für die meisten europäischen Bürgerinnen und Bürger ist lebenslanges Lernen keine Realität. Jüngste Zahlen in Bezug auf die 25- bis 64-Jährigen, die an Maßnahmen des lebenslangen Lernens teilnehmen, belegen einen leichten Abwärtstrend. Der derzeitige Prozentsatz von 9,1 %(2010) ist weit entfernt von der ET-2020- Benchmark von 15 %, die bis 2020 erreicht werden soll.
Dieses schwache Ergebnis ist angesichts der Krise besonders besorgniserregend. Arbeitslose junge Menschen und geringqualifizierte Erwachsene müssen Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Anspruch nehmen können, damit sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Durch mangelnde Investitionen in ihre Kompetenzen werden ihre Chancen auf Wiederbeschäftigung geschmälert und das Potenzial Europas, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, eingeschränkt.
Lebenslanges Lernen ist ein ständiger Prozess, der sich über das ganze Leben erstrecken kann: von einer hochwertigen Früherziehung im Kleinkindalter bis hin zum Lernen im Rentenalter. Außerdem findet Lernen auch außerhalb formaler Lernkontexte statt, vor allem am Arbeitsplatz.
In letzter Zeit sind gewisse Fortschritte in Zusammenhang mit den europäischen Benchmarks zur Senkung des Anteils von Personen mit schlechten Leistungen in den Grundfertigkeiten zu verzeichnen (20 % im Jahr 2009 gegenüber einer Benchmark von unter 15 % bis zum Jahr 2020); auch die Teilnahme an der Früherziehung ist gestiegen (92 % im Jahr 2009 gegenüber einer Benchmark von 95 % bis 2020). Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen in beiden Bereichen.
Nach wie vor wird das lebenslange Lernen gehemmt, etwa durch begrenzte Lernangebote, die zudem kaum auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sind, durch unzureichende und schlecht zugängliche Informationen und Unterstützungssysteme, sowie durch starre Lernpfade (siehe z.B. Verknüpfung zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung). Die Probleme werden häufig noch dadurch verschärft, dass die potenziellen Lernenden einen niedrigen soziökonomischen Status und eine geringe Vorbildung haben.
Zur Überwindung dieser Hindernisse bedarf es mehr als nur bruchstückhafter Reformen in einzelnen Bildungssektoren. Obwohl die Mitgliedstaaten dies bereits vor einem Jahrzehnt erkannt haben, besteht das Problem der Fragmentierung nach wie vor. Bislang verfolgen nur wenige Länder eine umfassende Strategie mit einem sinnvollen Gesamtbildungskonzept (AT, CY, DK, SI, UK SC).
Positive Beispiele wie die Nutzung von Instrumenten - z.B. des europäischen Qualifikationsrahmens und nationaler Qualifikationsrahmen - (BE nl, CZ, DK, EE, FI, FR, HR, IE, LT, LV, LU, MT, NL, PT, UK), Mechanismen zur Validierung von nicht formalem und informellem Lernen (FI, FR, NL, NO, PT) sowie Strategien für die lebenslange Orientierung (AT, DK, DE , EE, ES, FI, FR, HU, IE, LT, LU, LV, NL) zeigen, dass die Hindernisse für eine Zusammenarbeit zwischen Bildungssektoren überwunden werden können.
Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten für lebenslanges Lernen bieten. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Systeme überprüfen, um Hindernisse für das lebenslange Lernen zu identifizieren. In Zusammenarbeit mit den wichtigsten Stakeholdern müssen sie umfassende Strategien entwickeln und Maßnahmen zur Förderung des lebenslangen Lernens ergreifen, wobei die auf europäischer Ebene eingegangenen Verpflichtungen und die Transparenzinstrumente (Europäischer Qualifikationsrahmen7, ECVET/ECTS8, Bezugsrahmen für Schlüsselkompetenzen9) Berücksichtigung finden müssen. Besonderes Augenmerk muss der Vermittlung von Grundfertigkeiten für alle und einer besseren Einbeziehung von Angeboten für lebenslanges Lernen gelten, vor allem um die Beteiligung von geringqualifizierten Erwachsenen zu fördern.
2.5. Mobilität zu Lernzwecken
Die Mobilität festigt Europas Grundlage für künftiges wissensbasiertes Wachstum und seine Innovations- und internationale Wettbewerbsfähigkeit.10 Dank der Mobilität können Einzelpersonen ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt steigern und ihre persönliche Entwicklung voranbringen. Auch die Arbeitgeber erkennen den Wert dieser Erfahrung an und schätzen sie. Die Bildungseinrichtungen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Unternehmen profitieren gleichermaßen von der Lernerfahrung, den persönlichen Kontakten und der Vernetzung im Zuge der Mobilität. Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität zu Lernzwecken ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie ein europäischer Mehrwert erzielt werden kann.
Allerdings bringen die derzeitigen Zahlen von Auslandsaufenthalten zu Lernzwecken nicht den Wert der Mobilität zum Ausdruck. Etwa 10 % bis 15 % der Hochschulabsolventen haben ihre Studien teilweise im Ausland absolviert; im Hochschulbereich ist man sich denn auch des Mehrwerts der Mobilität wohl bewusst. Dagegen haben lediglich 3 % der Absolventen einer beruflichen Erstausbildung einen Teil ihrer Berufsbildung im Ausland absolviert. Es bedarf somit weiterer Anstrengungen, um die Mobilität von Personen in der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung zu fördern. Begrenzte finanzielle Mittel und mangelnde Sprachkenntnisse hemmen die Mobilität zu Lernzwecken, die zudem häufig nicht anerkannt bzw. validiert wird. Oft fehlt es an Informationen über die angebotenen Möglichkeiten. Überdies wird den besonderen Bedürfnissen von bestimmten Lernenden (z.B. von behinderten Menschen) nicht genügend Rechnung getragen.
Die meisten Länder fördern in erster Linie die Mobilität von Lernenden. Zwar sehen einige Länder (BG, IE, MT, SE, BE, NL, DE , EL, ES, FI, NL, RO, LT, FR) auch die Teilnahme anderer Gruppen, z.B. von Lehrkräften und Auszubildenden, an Mobilitätsmaßnahmen vor, aber in diesem Punkt besteht noch viel Handlungsbedarf.
Den europäischen Förderprogrammen kommt hier eine wichtige Rolle zu. Im neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 hat die Kommission vorgeschlagen, die Zahl der Finanzhilfeempfänger im Rahmen des Programms "Erasmus für alle" von 400 000 auf fast 700 000 pro Jahr zu erhöhen, d.h. nahezu zu verdoppeln.
Allerdings müssen Förderprogramme von strategischen Reformen begleitet werden. Im November 2011 hat der Rat für 2020 eine neue Benchmark für die Mobilität zu Lernzwecken festgelegt (20 % für den Hochschulbereich, 6 % für den Bereich der beruflichen Erstausbildung). Diesem politischen Engagement müssen konkrete Taten folgen: die Empfehlung des Rates "Jugend in Bewegung - die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern" muss umgesetzt und die europäischen Transparenzinstrumente, wie Europäischer Qualifikationsrahmen, ECTS/ECVET und Europass11, müssen in vollem Umfang genutzt werden.
2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Infolge der Krise hat sich der Qualifikationsbedarf rasch verändert. Der Bedarf an Arbeitsplätzen für geringqualifizierte Arbeitskräfte geht zurück, während in den wissensbasierten Branchen von morgen immer höhere Qualifikationen vorausgesetzt werden. Laut jüngsten Prognosen12 wird der Anteil hochqualifizierter Arbeitsplätze von 29 %(2010) auf 35 % aller Arbeitsplätze im Jahr 2020 steigen, das entspricht einem Zuwachs um nahezu 16 Millionen. Umgekehrt dürfte der Anteil von Arbeitsplätzen, für die nur eine geringe Qualifikation erforderlich ist, um ca. 12 Millionen abnehmen und von 20 % auf unter 15 % sinken. Bereits jetzt verzeichnen einige Länder Engpässe bei hochqualifizierten Arbeitsplätzen. Infolge der Auswirkungen der demografischen Alterung und des nach 2012 einsetzenden Rückgangs des Arbeitskräfteangebots wird sich diese Situation noch verschärfen. An verschiedene Mitgliedstaaten (BG, CY, CZ, EE, PL, SI, SK, UK) wurden länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und zur gezielten Förderung geringqualifizierter Arbeitskräfte gerichtet.
Bei der Umsetzung von Methoden, Instrumenten und Konzepten zur Antizipation und Bewertung des Qualifikationsbedarfs, von Diskrepanzen und der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolventen haben die Mitgliedstaaten Fortschritte erzielt. Viele legen den Schwerpunkt auf Schlüsselbereiche wie IKT oder Gesundheitswesen (AT, BE fr, BE nl, CY, DE , DK, EE, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, PL, PT, UK).
Allerdings haben nur wenige Länder (AT, DE , FR, IE, PL, UK) ein koordiniertes Konzept dafür, die Ergebnisse bei den wichtigsten Akteuren bekannt zu machen. Institutionelle Mechanismen werden häufig auf regionaler oder sektoraler Ebene entwickelt, tendieren jedoch dazu, die Fragmentierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung widerzuspiegeln und aufzugreifen.
Die Anpassung des Bildungsangebots an die Arbeitsmarktentwicklungen erfolgt in den Ländern im Rahmen folgender Maßnahmen: Partnerschaften mit den wichtigsten Stakeholdern (EE, SE), Qualitätssicherungsmechanismen sowie Initiativen, die auf die Vermittlung der auf dem Arbeitsmarkt geforderten Kompetenzen abstellen, etwa in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik (AT, BE nl, DE , FR, PL, LT, IE), Sprachen, digitale Kompetenzen und Initiativ- und Unternehmergeist (ES, EE, BG, LT, FR).
Der strategische Rahmen ET 2020 muss die Umsetzung der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" unterstützen. Die Kommission wird 2012 eine Mitteilung über ein neues Kompetenzprofil vorlegen und Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Schlüsselkompetenzen verbessert und engere Verbindungen zwischen Bildungsbereich und Arbeitsmarkt gefördert werden sollen. Die im Rahmen von ET 2020 durchgeführten Arbeiten werden nachdrücklich dazu beitragen, den Erwerb von Schlüsselkompetenzen für alle zu fördern, das Monitoring anhand einer neuen
3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020
Die vorstehende Analyse des Zyklus 2009-2011, u.a. der zögerlichen Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele im Bildungsbereich und der ET-2020- Benchmarks, macht deutlich, dass es dringend Investitionen in eine neu gestaltete allgemeine und berufliche Bildung bedarf, damit sie zu nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann.
Im Jahreswachstumsbericht 2012 wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die strategischen Leitlinien der EU rasch und nachweisbar anwenden müssen. Mit dem strategischen Rahmen ET 2020 könnten die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, den Herausforderungen zu begegnen, die in den verschiedenen länderspezifischen Empfehlungen in folgenden Bereichen aufgezeigt wurden: Schulabbrecher (AT, DK, ES, MT, UK) und Hochschulabschlüsse (BG, CZ, MT, PL, SK), lebenslanges Lernen, Berufsbildung und arbeitsmarktgerechte Kompetenzen (AT, CY, DK, EE, ES, FI, FR, LU, MT, PL, SI, SK) sowie Vorschul- und Schulbildung und Gleichstellungsaspekte (BG, DE , EE).
Auf der Grundlage ihrer eigenen Bewertung sowie der Konsultation der Mitgliedstaaten und europäischer Interessenvertretungen kommt die Kommission zum Schluss, dass die vier strategischen ET-2020-Ziele, die 2009 festgelegt wurden, nach wie vor Gültigkeit haben. Sie schlägt vor, die Liste der 2009 vereinbarten mittelfristigen Prioritäten durch eine neue zu ersetzen, die mit Blick auf die Schaffung von Wachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten den Schwerpunkt auf die Mobilisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung legt (siehe Anhang).
Darüber hinaus regt sie an, die Arbeitsverfahren im Rahmen von ET 2020 zu überprüfen, die konzipiert wurden, ehe man sich auf die Strategie Europa 2020 und das Europäische Semester einigte. Der strategische Rahmen ET 2020 sollte besser auf die Strategie Europa 2020 abgestimmt werden: Er sollte als Mechanismus fungieren, um die ET-2020-Stakeholder zu mobilisieren, ihr Engagement zu erhöhen und ihre Sachkenntnisse zugunsten von Europa 2020 zu nutzen, wobei auch die Erkenntnisse und das Datenmaterial einschlägiger europäischer Agenturen und Netzwerke 14 berücksichtigt werden sollen.
Um den Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa 2020 zu erhöhen, könnten seine Governance und seine Arbeitsinstrumente wie folgt angepasst werden:
- (1) Der Rat (Bildung) könnte den Aspekt der allgemeinen und beruflichen Bildung von Europa 2020 auf jeder Tagung während des Europäischen und nationalen Semesters aufgreifen. Auf der Februar-Tagung könnte sich der Rat mit dem Jahreswachstumsbericht befassen und dem Europäischen Rat auf seiner März-Tagung entsprechend Bericht erstatten. Auf seiner nächsten Tagung könnte der Rat gemeinsame Fragen erörtern, die sich aus den Leitlinien des Europäischen Rates und ihrer Umsetzung im Rahmen der nationalen Reformprogramme ergeben. Im November könnte der Rat den Fokus auf die Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen des Europäischen Semesters legen.
- (2) Angesichts des integrativen Charakters von Europa 2020 könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen und der Hochrangigen Gruppe mit dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik, dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz vertieft werden. Auf diese Weise könnte sichergestellt werden, dass der strategische Rahmen ET 2020 zum Europa-2020-Prozess beiträgt, auch was die Nutzung von Indikatoren für das Monitoring betrifft.
- (3) Das Instrument des Peer-Learning könnte besser genutzt und enger mit Europa 2020 verknüpft werden. Erstens könnte jedes Jahr im September/Oktober ein Peer-Review abgehalten werden, um die Aussprache auf Ratsebene vorzubereiten und Informationen bereitzustellen. Dieses Treffen könnte in enger Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz organisiert werden und im Rahmen der Hochrangigen Gruppe stattfinden. Bei diesem multilateralen Ansatz könnte der Schwerpunkt auf die wichtigsten politischen Themen gelegt werden, die sich im vorhergehenden Europäischen Semester herauskristallisiert und zu zahlreichen länderspezifischen Empfehlungen geführt haben. Zweitens könnten interessierte Mitgliedstaaten Peer-Partner für eine intensive Aussprache über ein spezielles Thema in ihr Land einladen. Die Kommission würde das Programm für lebenslanges Lernen und sein Nachfolgeprogramm nutzen, um diese Aktivität zu fördern und z.B. die Teilnahme von international renommierten Fachleuten zu unterstützen.
- (4) Zur Stärkung der Verbindungen zwischen Europa 2020 und ET 2020 könnte die Kommission jedes Jahr einen Meinungsaustausch zwischen den Stakeholdern im Bereich allgemeine und berufliche Bildung organisieren. Auf diesem neuen Forum für die allgemeine und berufliche Bildung könnten jeweils Anfang Oktober die Fortschritte bei der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erörtert werden, wobei man sich auf die Diskussionen über Bildungsfragen während des Europäischen Semesters stützen könnte.
- (5) Die Kommission schlägt vor, die Liste der Indikatoren im Bereich allgemeine und berufliche Bildung15 zu aktualisieren (siehe Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen), damit gewährleistet ist, dass die Indikatoren des strategischen Rahmens ET 2020 mit ihren Zielen übereinstimmen. Anstelle des derzeitigen Sachstandsberichts16 wird die Kommission jeden Herbst einen neuen Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung vorlegen, ein knapp gefasstes Papier, in dem die Fortschritte in Bezug auf die ET-2020-Benchmarks und Basisindikatoren und insbesondere auf das Kernziel von Europa 2020 auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung dargelegt werden. Dieses Papier soll Informationen für die Aussprache auf Ratsebene liefern.
Schließlich müssen alle Instrumente mobilisiert werden, damit die Ziele von Europa 2020 und ET 2020 erreicht werden, insbesondere das Programm für lebenslanges Lernen, das künftige Programm "Erasmus für alle", die Strukturfonds und Horizont 2020.
Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)
(1) Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität
Europäische Referenzinstrumente
Zusammenarbeit zwecks Verknüpfung der nationalen Qualifikationsrahmen mit dem europäischen Qualifikationsrahmen, Festlegung umfassender nationaler Mechanismen für die Validierung der Lernergebnisse; Herstellung von Verbindungen zwischen den Qualifikationsrahmen, den Validierungsmechanismen, der Qualitätssicherung und den Systemen zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECVET, ECTS); Zusammenarbeit bei der Antizipation des Qualifikationsbedarfs und bei einem besseren Abgleich von Lernangeboten und Qualifikationsbedarf (Kompetenzpanorama, europäische Klassifikation der Kompetenzen/Fertigkeiten, Qualifikationen und Berufe - ESCO); Verbesserung von Sichtbarkeit, Verbreitung und Nutzung der europäischen Referenzinstrumente mit Blick auf eine Beschleunigung ihrer Anwendung.
Mobilität zu Lernzwecken
Umsetzung der Empfehlung des Rates "Jugend in Bewegung - die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern" zwecks Förderung der Lernmobilität aller Lernenden in Europa und in der ganzen Welt, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei der Schwerpunkt auf Informations- und Orientierungsmaßnahmen, die Qualität der Lernmobilität, den Abbau von Hindernissen und die Förderung der Mobilität der Lehrkräfte gelegt werden sollte.
Strategien für lebenslanges Lernen
Zusammenarbeit, um die Entwicklung umfassender nationaler Strategien für lebenslanges Lernen zu vervollständigen, wobei der Schwerpunkt auf Folgendes gelegt werden sollte: Partnerschaften mit Stakeholdern, Kompetenzentwicklung bei geringqualifizierten Erwachsenen, Maßnahmen, um den Zugang zu lebenslangem Lernen auszuweiten und Dienstleistungen im Bereich des lebenslangen Lernens (Orientierung, Validierung usw.) zu integrieren.
(2) Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Grundkompetenzen (in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik), Sprachkenntnisse
Nutzung der Erkenntnisse über die Lesekompetenz, u.a. des Berichts der hochrangigen Expertengruppe zum Thema Lese- und Schreibfähigkeit, um die Lese- und Schreibkompetenz bei Schülerinnen/Schülern und Erwachsenen zu verbessern und den Anteil der 15-Jährigen mit schwacher Lesekompetenz zu verringern. Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Lese- und Schreibkompetenz durch Nutzung verschiedener Medien, auch der digitalen, durch alle. Nutzung und Weiterentwicklung der Ergebnisse der Zusammenarbeit, um dem Problem mangelhafter schulischer Leistungen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften zu begegnen; Fortführung der Arbeiten zu Verbesserung der Sprachenkompetenz und vor allem zur Förderung der Lernmobilität und der Beschäftigungsfähigkeit.
Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern
Verbesserung der Qualität des Lehrpersonals als ausschlaggebende Determinante für die Qualität der Ergebnisse; besondere Berücksichtigung folgender Aspekte: Qualität der Lehrkräfte, Anwerben und Auswählen der besten Kandidaten für den Lehrerberuf, Qualität der beruflichen Weiterbildung, Entwicklung von Kompetenzen für Lehrkräfte und Stärkung der Schulleitung.
Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten
Zusammenarbeit zwecks Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen, einschließlich Ausbau alternativer Studiengänge; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung; Erhöhung der Qualität der Hochschulbildung durch Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Stärkung der Verbindungen zwischen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zur Förderung von Exzellenz und regionaler Entwicklung; Verbesserung von Governance und Finanzierung.
Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung
Zusammenarbeit im Sinne des Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung für den Zeitraum 2011-2020, vor allem zur Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Bildung, Förderung der Exzellenz und Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung, Umsetzung von Mechanismen zur Qualitätssicherung sowie Verbesserung der Qualität von Lehrkräften, Ausbildern und sonstigen in der beruflichen Bildung tätigen Fachleuten.
Effiziente Finanzierung und Evaluierung
Überprüfung der Finanzierungsmechanismen und Evaluierungssysteme zwecks Verbesserung der Qualität; u.a. gezielte Unterstützung benachteiligter Bürgerinnen und Bürger und Entwicklung effizienter und gerechter Instrumente zur Mobilisierung privater Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung nach Abschluss der Sekundarausbildung.
(3) Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft
Schulabbruch
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote(2011) und der nationalen Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Zusammenarbeit im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung(2011) mit dem Ziel, einen breiten und gerechten Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu gewährleisten und die Qualität des Angebots zu erhöhen; Förderung integrierter Konzepte, der beruflichen Weiterentwicklung des in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung tätigen Personals sowie der Elternbegleitung; Entwicklung angemessener Lehrpläne, Programme und Finanzierungsmodelle.
Gerechtigkeit und Vielfalt
Stärkung des wechselseitigen Lernens in Bezug auf wirksame Mittel und Wege zur Erhöhung des Bildungsniveaus in einer Gesellschaft, die zunehmend durch Vielfalt geprägt ist, insbesondere durch Umsetzung integrativer Bildungskonzepte, die es Lernenden mit unterschiedlichem Hintergrund und Bildungsbedarf, u.a. Migranten, Roma und Studierenden mit besonderen Bedürfnissen, erlaubt, ihr Potenzial voll zu entfalten; Förderung von Lernmöglichkeiten für ältere Erwachsene und des generationenübergreifenden Lernens.
(4) Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft
Entwicklung wirksamer und innovativer Formen der Vernetzung, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und einem breiten Spektrum von Stakeholdern, einschließlich Sozialpartnern, Unternehmensverbänden, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Unterstützung der Netzwerke von Schulen, Hochschulen und sonstigen Anbietern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zwecks Förderung neuer Organisationsformen für das Lernen (einschließlich offener Bildungsressourcen), Kapazitätenaufbau und Entwicklung der Bildungseinrichtungen zu lernenden Organisationen.
Bereichsübergreifende Schlüsselkompetenzen, Unternehmerausbildung, digitale Kompetenz, Medienkompetenz, innovative Lernumfelder
Zusammenarbeit zwecks Förderung des Erwerbs der in der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen(2006) aufgezeigten Schlüsselkompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenz und der Art und Weise, wie IKT und Unternehmergeist Innovationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung anstoßen können, Förderung kreativer Lernumfelder und Stärkung des Kulturbewusstseins, der Ausdrucks- und der Medienkompetenz.
- 1. ABl. L 119 vom 28.5.2009, S. 2
- 2. Europäisches Expertennetzwerk Bildungsökonomik (EENEE): Analysepapier, September 1/2011: The Cost of Low Educational Achievement in the European Union (Die Kosten eines niedrigen Bildungsstands in der Europäischen Union).
- 3. ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.
- 4. Daten 2010 aus: Eurostat, AKE.
- 5. KOM (2011) 567 endg.
- 6. Daten 2010 aus: Eurostat, AKE. ISCED 5 - 6. Für DE umfasst das Ziel auch ISCED 4, für AT ISCED 4A.
- 7. ABl. C 111 vom 6.5.2008.
- 8. Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learningpolicy/doc48 de.htm
- 9. ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 10. KOM (2009) 329 endg.
- 11. ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6.
- 12. http://www.cedefop.europa.eu/en/Files/3052_en.pdf europäischen Benchmark für die Beschäftigungsfähigkeit13 zu verbessern und den künftigen Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu antizipieren, insbesondere mit Hilfe des EU-Kompetenzpanoramas.
- 13. SEK(2011) 670 endg.
- 14. Insbesondere Cedefop, Europäische Stiftung für Berufsbildung und Netzwerk Euridyce.
- 15. ABl. C 311 vom 21.12.2007, S.13.
- 16. Letzte Ausgabe: SEK(2011) 526.