Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juli 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 864/07(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan): Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft" (KOM (2007) 0723),
- - in Kenntnis der umfassenden Folgenabschätzung (SEK(2007)1508), der "Technology Map" (SEK(2007)1510) und der "Capacities Map" (SEK(2007)1511), die die genannte SET-Plan-Mitteilung begleiten
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel" (KOM (2008) 0030),
- - in Kenntnis der Folgenabschätzung zum Paket der Durchführungsmaßnahmen für die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und erneuerbare Energie bis 2020 (SEK(2008)0085),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen" (KOM (2008) 0013),
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen "The support of electricity from renewable energy sources" (SEK(2008)0057),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (KOM (2006) 0697),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (KOM (2008) 0019),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten (KOM (2008) 0016),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (KOM (2008) 0018),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)1,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/976/Euratom des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011)2,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)3,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff" (KOM (2007) 0571),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen"5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien6,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts7,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel vom 8. und 9. März 2007,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) vom 28. Februar 2008 zum Europäischen Strategieplan für Energietechnologie,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel vom 13. und 14. März 2008,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0255/2008),
A. in der Erwägung, dass in aufeinander folgenden Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgehoben wurde, dass die Bekämpfung des Klimawandels, die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft die Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik sind,
B. in der Erwägung, dass die Bedrohung durch den Klimawandel weiter zunimmt und die COP14-Gespräche in Poznan sowie die COP15-Gespräche in Kopenhagen für den Abschluss eines internationalen Übereinkommens über den Klimawandel, das das Kyoto-Protokoll ersetzt, ausschlaggebend sein werden,
C. in der Erwägung, dass im Stern-Bericht über die Kosten des Klimawandels festgestellt wird dass Untätigkeit im Hinblick auf die Abschwächung des Klimawandels bei Weitem höhere Kosten verursacht als entsprechende Maßnahmen,
D. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der Europäischen Union von der Einfuhr fossiler Brennstoffe weiter zunimmt und 2030 voraussichtlich 65 % des Gesamtverbrauchs durch importierte Brennstoffe gedeckt werden,
E. in der Erwägung, dass die Kommission schätzt, dass es die Europäischen Union 70 Mrd. EUR jährlich bis 2020 kosten wird, ihre Ziele in den Bereichen Verringerung der Treibhausgase und erneuerbare Energieträger zu erreichen,
F. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Senkung der Treibhausgas-Emissionen zu den Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis gehört,
G. in der Erwägung, dass die technologische Forschung und Entwicklung von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele der europäischen Energiepolitik ist,
H. in der Erwägung, dass mehr Synergie in der europäischen Forschung für Energietechnologie in der Zukunft zwangsläufig ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum begünstigen zum Vorsprung der europäischen Wirtschaft beitragen, die Beschäftigungslage verbessern und dadurch die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und die Bekämpfung des Klimawandels ermöglichen wird,
I. in der Erwägung, dass im Siebten Rahmenprogramm (RP7) für den gesamten siebenjährigen Planungszeitraum nur 2,3 Mrd. EUR für die Energieforschung bereitgestellt werden,
J. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union der Umfang der privatwirtschaftlichen Investitionen in die Forschung im Bereich der Energietechnologien im Vergleich zum Investitionsaufwand unserer Wettbewerber aus Drittländern und auch anderer Sektoren der europäischen Industrie sehr niedrig ist,
K. in der Erwägung, dass sowohl die öffentlichen als auch die privaten Mittel für Energieforschung in der Europäischen Union seit den 80er Jahren erheblich zurückgegangen sind und Europa im internationalen Vergleich des Innovationsindikators "Ausgabenniveau für Technologieforschung" schlecht abschneidet,
L. in der Erwägung, dass öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung der neuen, weniger umweltbelastenden Energietechnologien notwendig und gerechtfertigt sind, da diese Technologien zunächst teurer sind als die Technologien, die sie ersetzen, und infolgedessen in ihrer ersten Marktdurchdringungsphase weder kurzfristig kommerzielle Vorteile noch niedrigere Preise für die Verbraucher bringen können, Europa braucht einen Strategieplan für Energietechnologie
- 1. begrüßt den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan); ist der Ansicht, dass eine europäische Politik im Bereich der Energietechnologie und deren ausreichende finanzielle Untermauerung eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Energie und Klimawandel bis 2020 ist;
- 2. betont, dass die Europäischen Union ihre Ziele in den Bereichen Verringerung der Treibhausgase, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger bis 2020 erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaft erhalten muss ist der Ansicht, dass die Entwicklung und Einführung von innovativen, kostengünstigen Energietechnologien mit geringem Kohlendioxidausstoß, von energieeffizienten Anwendungen und erneuerbaren Energieträgern eine wesentliche Voraussetzung für die Verringerung der Kosten der Emissionssenkung, die Schaffung neuer Märkte für die gemeinschaftliche Industrie sowie für ein weltweites Engagement gegen Klimawandel ist;
- 3. ist der Meinung, dass es für die Verwirklichung dieser Ziele von wesentlicher Bedeutung ist, die Kosten für saubere Energien zu senken und die Innovation im Energiebereich zu verbessern; dazu ist es erforderlich, den Prozess des Technologietransfers von den Forschungseinrichtungen zu den Unternehmen zu verbessern die Marktdurchdringungszeiten zu verkürzen, die schwerfällige Entwicklung im Technologie- und Regulierungsbereich zu überwinden und den Verbund von Netzen zu verbessern;
- 4. ist der Ansicht, dass neue Technologien, vor allem Technologien für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz, auch erforderlich sind, um die Diversifizierung der Energieträger zu fördern, den Energiebedarf zu senken und auf weniger verschmutzende und weniger bedenkliche Methoden zurückzugreifen, bei denen mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit einheimische Energieträger verwendet werden fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Energieressourcen der Europäischen Union vorzunehmen, um deren bessere Nutzung, auch durch neue Technologien, zu fördern;
- 5. ist der Ansicht, dass im Rahmen des SET-Plans eine ganze Reihe von Aktivitäten unterstützt werden sollten, die die öffentliche Debatte über die Vorteile der einzelnen neuen Energietechnologien anregen, insbesondere durch Kampagnen zur Aufklärung und Information der Verbraucher;
- 6. ist der Ansicht, dass billigere und effizientere Technologien mit einem geringen Kohlendioxidausstoß dazu beitragen können, dass ein neues internationales Übereinkommen zum Klimawandel geschlossen werden kann, das das Kyoto-Protokoll ersetzt Koordinierung und strategische Planung
- 7. betont, dass die Koordinierung der strategischen Energietechnologien auf mehreren Ebenen und zwischen verschiedenen Partnern verbessert werden muss; betont ferner, dass im Zusammenhang mit der verstärkten Koordinierung beispielsweise durch die vorgeschlagene EG-Lenkungsgruppe zu strategischen Engergietechnologien und das vorgeschlagene Europäische Energieforschungsbündnis, das allen europäischen Forschungsstätten unabhängig von ihrer Größe und ihren Ressourcen offen stehen sollte unbedingt darauf zu achten ist, übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und Einfachheit und Klarheit sowie die umfassende Einbeziehung aller potenziellen Partner zu gewährleisten;
- 8. befürwortet die Einsetzung einer hochrangigen Lenkungsgruppe und eines transparenten besonders für kleine und mittlere Unternehmen leicht zugänglichen Systems zur Unterrichtung über Energietechnologie und fordert die Kommission auf, es über die Einsetzung dieser Gruppe und deren Tätigkeiten sowie über die Informationsstrategie auf dem Laufenden zu halten;
- 9. stellt fest, dass die im Zuge der Rahmenprogramme (ERA-NETs, Exzellenznetze, ETP) entwickelten Instrumente zur Unterstützung des zukünftigen Europäischen Informationssystems für Energietechnologien eingesetzt werden können;
- 10. hebt mit Nachdruck hervor, dass die koordinierte Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen, den Nutzen zu maximieren und die Kosten zu senken; ist der Auffassung, dass Gemeinschaftsinstrumente, die auf nationaler Ebene eingesetzt werden, wie die Strukturfonds, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazität in diesen Bereichen verstärken können;
- 11. betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Koordinierung mit Drittstaaten zu verbessern und die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren, um eine schlüssige und differenzierte Strategie gegenüber Industrie-, Entwicklungs- und Schwellenländern zu verfolgen;
- 12. betont, dass die Kapazität der EU-Forschungsbasis erhöht werden muss und dass zusätzliche Aus- und Weiterbildung die Voraussetzung dafür bilden, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ die Humanressourcen zur Verfügung stehen, die zur umfassenden Verwirklichung der durch die neuen Technologien geschaffenen Chancen benötigt werden; vertritt die Ansicht, dass dabei ein alle Teilprogramme des RP7 umfassender integrierter Ansatz Vorteile bieten könnte;
- 13. macht darauf aufmerksam, dass durchaus die Gefahr eines völlig unverbundenen Nebeneinanders mehrerer ähnlicher neuer Initiativen besteht; fordert die Kommission auf zu prüfen, wie die neuen Europäischen Industrieinitiativen (EII) in die bestehenden Programme einschließlich des RP7 und konkret in die im Rahmen des RP7 beschlossenen Europäischen Technologieplattformen und Gemeinsamen Technologieinitiativen, das Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation (CIP) und insbesondere das Europäische Innovations- und Technologieinstitut und dessen Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) im Bereich Klimawandel und Energie integriert werden können; fordert die Kommission auf, darzulegen, wie die EII Synergieeffekte zwischen der nationalen und der Gemeinschaftsebene fördern werden;
- 14. bekräftigt, dass im Rahmen des SET-Plans europaweit Forschungs- und Innovationskapazitäten im Energiebereich geschaffen werden müssen; stimmt der Kommission darin zu, dass die Lösung zum Teil in gesamteuropäischen Forschungsinfrastrukturen besteht fordert das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen daher auf den Bedarf an europäischen Forschungsinfrastrukturen festzustellen, der im Bereich der innovativen Energietechnologien - beispielsweise bei Technologien für erneuerbare Energieträger - besteht;
- 15. ist der Ansicht, dass die Transeuropäischen Energienetze und vereinfachte Genehmigungsverfahren in diesem Bereich eine wesentliche Rolle in der strategischen Energiepolitik der Europäischen Union spielen;
Forschung und Technologietransfer
- 16. betont, dass die Notwendigkeit einer Koordinierung auch für verschiedene Bereiche der Wissenschaft und Technik gelten muss, die aufgrund ihres multidisziplinären Charakters für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Energietechnologien relevant sind; hebt in diesem Sinne die Notwendigkeit hervor, die Forschung im Bereich der Grundwissenschaften, wie Biologie, Informatik, Materialwissenschaft, Makrotechnologien u. a., zu verstärken;
- 17. fordert die Kommission auf, das Potenzial für den Einsatz von Energietechnologien in den jüngst beigetretenen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und auf der Grundlage der EU-Politik Förderungsmechanismen einzuführen;
- 18. weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Technologietransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen zu verbessern; fordert mit Nachdruck, dass das neue Europäische Innovations- und Technologieinstitut eine Rolle in diesem Bereich spielen sollte;
- 19. fordert die Privatwirtschaft eindringlich auf, mehr in die Forschung zu investieren und größere Risiken einzugehen, was unabdingbare Voraussetzungen dafür sind, dass die Europäische Union in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernimmt;
Europäische Industrieinitiativen
- 20. ist der festen Überzeugung, dass Technologien mit einem geringen Kohlendioxidausstoß in der Demonstrations- und der Vermarktungsphase für neue dezentrale Technologien mit erneuerbaren Energieträgern stärker unterstützt werden müssen begrüßt daher die vorgeschlagenen EII; betont deshalb, dass auch die Unterstützung für FuE im Zusammenhang mit Technologien, die langfristig benötigt werden aufgestockt werden muss, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf strategisch wichtigen Technologien wie Solarenergietechnologien liegt, die langfristig die Unabhängigkeit der Europäischen Union von anderen Energieträgern bewirken können
- 21. ist der Ansicht, dass sich die EII auf Bereiche konzentrieren sollten, die das größte Potenzial bieten, die Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger nachhaltig zu erreichen, langfristig die Kosten zu senken und Nachahmungen zu bewirken;
- 22. fordert, bei der Festlegung der vorrangigen EII in jeder Phase des Produktionsprozesses den Lebenszyklus der einzelnen Technologien und ihre Umweltauswirkungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit der Übertragung dieser Technologien auf Volkswirtschaften von Schwellenländern ins Auge zu fassen, sodass die Technologiekluft gegenüber diesen Ländern verkleinert wird;
- 23. verlangt einen verstärkten Technologietransfer mit den Entwicklungsländern und den Aufbau wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Entwicklung neuer Energietechnologien;
- 24. unterstützt den Vorschlag der Kommission, dass die EII unterschiedlich entwickelt werden sollten, um den Erfordernissen der jeweiligen spezifischen Technologien gerecht zu werden; ist der Ansicht, dass diese Flexibilität die Entwicklung strategischer Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten, den Lokal- und Regionalregierungen, Forschungszentren und dem Privatsektor zur Entwicklung bestimmter Technologien ermöglichen würde; fordert diese Akteure auf, zusammenzuarbeiten und umgehend detaillierte Vorschläge für EII auszuarbeiten;
- 25. unterstützt die vorgeschlagenen EII zu Wind-, Sonnen- und Bioenergie, CO₂-Abscheidung, -Transport und -Lagerung, Stromnetzen und Kernspaltung;
- 26. fordert im Besonderen eine Intensivierung der Forschung im Bereich der Biokraftstoffe, um eine eindeutig positive Umweltbilanz bei ihrer Erzeugung zu erreichen
- 27. stellt fest, wie wichtig die Entwicklung der Biomassevergasung im großen Maßstab ist, um Wasserstoff und flüssige Synthesekraftstoffe zur Nutzung im Rahmen von Technologien für nachhaltigen Verkehr herzustellen;
- 28. betont, dass die EII zur Kernspaltung Kontinuität ermöglichen und die Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien der 3. und 4. Generation einbeziehen sollte;
- 29. bedauert, dass der Schwerpunkt des SET-Plans hauptsächlich auf den angebotsorientierten Maßnahmen liegt und Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs wie Energieeinsparung und Energieeffizienz außen vor bleiben;
- 30. verlangt, dass die Energieeffizienz eine prominentere Stellung im SET-Plan einnimmt, da dies der Bereich mit dem größten Potenzial für eine kosteneffiziente mittelfristige Emissionsminderung ist - vor allem in der Baubranche, deren Anteil am Gesamtenergieverbrauch in der Europäische Union 40 % beträgt; fordert die Kommission daher auf, Energieeffizienztechnologien einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplung und Polygeneration unter die von den EII abgedeckten Bereiche aufzunehmen unterstützt die Aufnahme der Energieeffizienz unter die Prioritäten der EII;
- 31. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die vorgeschlagenen EII auf weitere Sektoren mit wesentlichem Emissionssenkungspotenzial auszudehnen, beispielsweise Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstoff, Wohnungsbau, Heiz- und Kühlsysteme, bessere Infrastrukturen zur Speicherung und Verteilung von Energie sowie die Verbindungen zwischen den Netzen;
- 32. ist der Ansicht, dass die Entwicklung der Technologie zur Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS) bei der Senkung der Treibhausgas-Emissionen eine Rolle spielen könnte sofern ihre Effizienz und Sicherheit gewährleistet sind; fordert die Kommission auf im Rahmen der EII die Durchführung von bis zu zwölf vorgeschlagenen groß angelegten CCS-Demonstrationsprojekten zu ermöglichen; stellt fest, dass die Unterstützung der sauberen Kohletechnologien wie etwa der Kohlevergasung den Einsatz der CCS leichter und billiger machen wird, wobei die Möglichkeit besteht, sie in Zukunft verbindlich vorzuschreiben;
Finanzierung
- 33. erwartet die Vorlage der vorgeschlagenen Mitteilung über die Finanzierung neuer Technologien mit geringem Kohlendioxidausstoß und CCS-Technologien durch die Kommission; bedauert, dass diese Mitteilung nicht gleichzeitig mit dem SET-Plan vorgelegt wurde;
- 34. betont, dass der SET-Plan nicht durch die Umschichtung von Mitteln finanziert werden sollte die unter dem RP7 oder dem CIP für Energie bereitgestellt wurden;
- 35. ist der Ansicht, dass zwar den Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Energie Vorrang eingeräumt wird, dass aber dessen ungeachtet erhebliche zusätzliche EU-Mittel für Energieeffizienztechnologien und Technologien für erneuerbare Energieträger bereitgestellt werden müssen und eingesetzt werden sollten, um zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union bis 2020 beizutragen;
- 36. ermuntert die Kommission, umgehend für eine angemessene Finanzierung und Unterstützung der FuE, Demonstration und Vermarktung im Bereich neuer Technologien, die geringe bzw. keine Kohlendioxidemissionen verursachen, zu sorgen, so dass ab 2009 mindestens 2 Mrd. EUR jährlich aus dem EU-Haushalt unabhängig vom RP7 und CIP für die Förderung dieser Technologien bereitgestellt werden; fordert die Kommission ferner auf, bei der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 Vorschläge für zusätzliche Mittel vorzulegen;
- 37. hält eine stärkere Nutzung und eine umfassende Erhöhung der finanziellen und personellen Mittel für notwendig, um die Entwicklung und den Einsatz sauberer Zukunftstechnologien zu beschleunigen;
- 38. hebt es als notwendig hervor, die EU-Forschungskapazitäten zu steigern; verlangt deshalb mehr Finanzmittel für Humanressourcen und Fortbildung im Bereich Energietechnologie; verlangt zudem mehr Koordinierung zwischen den Finanzinstrumenten der Gemeinschaft und der einzelnen Staaten zur Förderung von Bildung und Forschung, wobei das RP7 besonders zu beachten ist;
- 39. unterstützt die Vorschläge in der Mitteilung der Kommission "Wettbewerbsfähige europäische Regionen durch Forschung und Innovation" (KOM (2007) 0474), weil eine größere Komplementarität der EU-Fonds gefordert ist; begrüßt in diesem Zusammenhang den praktischen Leitfaden der Kommission zur Koordinierung der aus regionalen nationalen, gemeinschaftlichen und EIB-Quellen stammenden EU-Mittel im Bereich FuE und Innovation; stimmt der Kommission darin zu, dass Artikel 54 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates8, der die Verwendung von Finanzmitteln aus zwei unterschiedlichen Gemeinschaftsquellen zur Deckung derselben förderwürdigen Kosten betrifft, den Beteiligten besser vermittelt werden muss
- 40. fordert die Kommission im Zusammenhang mit der Vorlage des Finanzierungsplans auf darzulegen, wo der Mehrwert der gemeinsamen EU-Anstrengungen in den einzelnen Technologiefeldern liegt, sowie die Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der einzelnen technologischen Entwicklungen zu erläutern;
- 41. stellt fest, dass die Mittel in Abstimmung mit der Industrie eingesetzt werden müssen, damit eine Hebelwirkung für Investitionen des Privatsektors in neue Technologien mit geringem Kohlendioxidausstoß entsteht; betont, dass eine klare langfristige Vision und ein klarer, von Finanzinstitutionen wie der EIB unterstützter finanzieller Rahmen erforderlich sind, um den Partnern aus dem Privatsektor ausreichende Investitionssicherheit zu bieten; betont, dass insbesondere in Technologien für dezentrale Energieversorgungssysteme KMU einbezogen werden müssen;
- 42. stellt fest, dass im Zuge der vorgeschlagenen Revision der EU-Emissionshandelsregelung (ETS) Einnahmen aus Versteigerungen eine wichtige Finanzierungsquelle darstellen könnten, um die Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen und gleichzeitig die Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Klimawandel, Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger zu erreichen
- 43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 2 ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 404.
- 3 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0406.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0033.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0096.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0081.
- 8 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).