Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat stellt fest:
- - Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Aus globaler Sicht sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits überschritten. In Deutschland stammt ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung.
- - Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.
- - Angesichts der langjährigen Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die EU-Kommission Deutschland zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Damit drohen empfindliche Geldstrafen, für die bei einer Verurteilung die Steuerzahlerinnen und -zahler aufkommen müssen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zu klären, ob das geänderte Düngegesetz in Verbindung mit der Düngeverordnung den Forderungen der EU-Kommission genügt, um das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft unter Einbindung der Länderkompetenzen zu evaluieren.