COM (2018) 244 final
Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den neuen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates mit dem grundsätzlichen Anliegen der Kommission, durch das gemeinsame Handeln der Mitgliedstaaten die Durchimpfungsraten zu erhöhen und so sicherzustellen, dass jeder in der EU Zugang zu Impfungen erhält, um damit Ungleichheiten zu beseitigen und bestehende Immunisierungslücken zu schließen.
- 2. Er anerkennt das Ziel der Kommission, unter anderem die Impfskepsis und das schwindende Vertrauen in Impfungen überwinden zu wollen, Impfstoffengpäs-sen vorzubeugen und Herausforderungen bei Forschung und Entwicklung anzunehmen.
- 3. Er weist darauf hin, dass im Hinblick auf das Vorhalten niederschwelliger Impfangebote das Impfen als medizinischer Eingriff in Deutschland Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist und die Voraussetzungen, Impfungen durch Personal in Apotheken durchführen zu lassen, derzeit nicht geklärt sind.
- 4. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass in Deutschland aufgrund umfassender Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) und der Kostentragung von Impfungen durch die gesetzliche und private Krankenversicherung ein umfassendes Impfangebot mit hoher Akzeptanz besteht.
- 5. Vor diesem Hintergrund sieht er das Vorhaben eines EU-einheitlichen Impfkalenders kritisch. Hier muss darauf geachtet werden, dass nicht für Mitgliedstaaten, in denen bereits ein umfassendes Impfangebot mit entsprechender Kostentragung besteht, Signale ausgehen, bestehende Standards zu relativieren oder zu senken.