Punkt 17d der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Zu Artikel 1 Nummer 18 (§ 31 Absatz 3 Satz 1 EEG)
In Artikel 1 Nummer 18 ist in § 31 Absatz 3 Satz 1 das Wort "acht" durch das Wort "neun" und die Angabe " 19,0" durch die Angabe " 19,5 " zu ersetzen.
Begründung:
Das von der Bundesregierung auf Grund des Erfahrungsberichtes zum EEG im Entwurf zur Novellierung des EEG eingeführte Stauchungsmodell wird grundsätzlich begrüßt. Das Stauchungsmodell könnte ein zentrales Element des Förderregimes werden, berücksichtigt aber mit den im Erfahrungsbericht EEG vorgeschlagenen Parametern nicht die mit der Stauchung auch einhergehenden Risiken bzw. reduziert die angestrebten Vorteile und kann so letztlich sogar zu einer Verschlechterung der Profitabilität eines Offshore-Windparks führen.
Die KPMG-Marktstudie 2010 "Offshore Windparks in Europa" stellt fest, dass die Projektrendite für Offshore-Windparks nach dem EEG 2009 nicht attraktiv ist; sie liegt nach Steuern bei einer hundertprozentigen Eigenkapitalfinanzierung bei 7,1 Prozent und damit unter den Renditen von Projekten mit deutlich niedrigerem Risikoprofil und unter der Rendite von Projekten in Großbritannien.
Die im Erfahrungsbericht vorgeschlagene Stauchung auf acht Jahre bei 19 Ct. führt zu einer Rendite von 8,4 Prozent. Sie liegt deutlich unterhalb dessen, was die KPMG als das am wenigsten attraktive Modell errechnet hat (Stauchung auf zehn Jahre bei 18,75 Ct. - Rendite 9,7 Prozent). Die vorgeschlagene Stauchung auf neun Jahre bei 19,5 Ct/kWh läuft auf eine Rendite von 9,2 Prozent hinaus und bleibt damit ebenfalls unterhalb der KPMG-Szenarien. Dieser Vorschlag wird jedoch als ausreichend angesehen, um die Attraktivität der deutschen Offshorestandorte gegenüber europäischen Standorten zu steigern.