Bundesministerium der Finanzen Berlin, 27. März 2019
Parlamentarische Staatssekretärin
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1515 Titel 518 02 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 11.040 T Euro, davon fällig in den Haushaltsjahren
2029 | bis zu 184 T Euro, |
2030 | bis zu 368 T Euro, |
2031 | bis zu 368 T Euro, |
2032 | bis zu 368 T Euro, |
2033 | bis zu 368 T Euro, |
2034 - 2058 | bis zu 368 T Euro p. a., |
2059 | bis zu 184 T Euro, |
erteilt hat.
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird für den Erwerb eines Grundstückes für einen Neubau zur Unterbringung des Paul-Ehrlich-Instituts benötigt. Der Kauf des Grundstückes ist zweckmäßig und wirtschaftlich.
Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten:
Ein Erwerb des Grundstückes ist laut Sachverhaltsdarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu den aktuellen Konditionen nur bis zum 31. März 2019 möglich. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück danach nicht mehr zur Verfügung steht oder allenfalls zu einem höheren Preis erworben werden kann. Das Gesamtareal befindet sich im privaten Eigentum. Ein Vorkaufsrecht oder eine Ankaufsoption schließen die Eigentümerinnen aus. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde festgestellt, dass der Erwerb des Grundstückes die wirtschaftlichste Variante darstellt. Ein Verstreichen des Termins würde laut Darstellung des BMG einen wirtschaftlichen Nachteil i.H.v. rund 45 Mio. Euro für den Bund nach sich ziehen.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn