982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
A
Der federführende Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu - Der Nummer 1 ist folgender Satz anzufügen:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, für entsprechende Regelungen zu sorgen, die bereits vor dem Inverkehrbringen besonders relevanter Produkte bzw. Produktgruppen eine Prüfung auf Einhaltung der Herstellerpflichten möglich machen. Eine Option könnte darin bestehen, die Anforderungen an die Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz entsprechend zu erweitern."
Folgeänderung:
Der Begründung zu Nummer 1 sind folgende Absätze anzufügen:
"Ebenso sollten Anforderungen an die Hersteller vollzugseffizient bereits vor dem Inverkehrbringen entsprechender Erzeugnisse zentral überprüft werden. Eine solche Verknüpfung ist auch deshalb sinnvoll, weil § 28 ElektroG bereits wesentliche Informationspflichten der Hersteller zugunsten der Reparaturbetriebe enthält. Die Prüfung auf Einhaltung dieser Pflichten obliegt derzeit den nach Landesrecht zuständigen Behörden, was aufgrund personeller Kapazitäten nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist.
Neben der Vermeidung unnötiger Abfälle durch festverbaute Akkus soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass die für die Reparatur der Elektrogeräte notwendigen Informationen vorliegen, und damit die für eine möglichst lange Produktlebensdauer im ElektroG sorgenden Herstellerpflichten entsprechend effektiv verankert werden.
Kosten fallen bereits heute für die Registrierung an. Diese sind vom Hersteller je Registrierung und je Gerätetyp an die Stiftung Altgeräte-Register (ear) zu zahlen. Die derzeitigen Kosten liegen bei 139,90 Euro und liegen somit vermutlich weit unter dem mit der Registrierung verbundenen wirtschaftlichen Wert für den Hersteller. Ein erhöhter Prüfaufwand bei der ear würde zu einer höheren Gebühr führen, die je nach Warengruppe variieren könnte."
2. Zu Nummer 3 - neu - Folgende Nummer 3 ist anzufügen:
"3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B) -, in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien [(Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5 Batteriegesetz)] vorzusehen sowie die Wirtschaftsbeteiligten bei dessen Aufbau zu unterstützen."
Folgeänderung:
Der Begründung sind folgende Absätze anzufügen:
"Zu 3.
[Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 (BR-Drucksache 143/19(B) -) mit Blick auf die Gewinnung von Rohstoffen für die Batteriezellenproduktion eine entsprechende Entschließung gefasst. Sie zielt darauf ab, in den Abbauländern der Rohstoffe für Batteriezellen hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu erreichen.]
Um den Rohstoffeinsatz zu senken, ist es auch notwendig, die Wiederverwendung der in Batteriezellen enthaltenen Minerale sicherzustellen. Damit kann langfristig der Abbau entsprechender Rohstoffe minimiert werden. Neben der Austauschbarkeit von Antriebsbatterien ist es daher erforderlich, eine hochwertige und zuverlässige Kreislaufwirtschaft zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen sicherzustellen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 in BR-Drucksache 143/19(B) mit Blick auf die Gewinnung von Rohstoffen für die Batteriezellenproduktion eine entsprechende Entschließung gefasst. Sie zielte darauf ab, in den Abbauländern der Rohstoffe für Batteriezellen hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards zu erreichen.
Um den Rohstoffeinsatz zu senken ist es auch notwendig, die Wiederverwendung der in Batteriezellen enthaltenen Minerale sicherzustellen. Damit kann langfristig der Abbau entsprechender Rohstoffe minimiert werden. Neben der Austauschbarkeit von Antriebsbatterien ist es daher erforderlich, eine hochwertige und zuverlässige Kreislaufwirtschaft zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen sicherzustellen.
B
3. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.