Vorschlag des Ständigen Beirats zu Punkt 112 der 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.
Begründung
Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfes notwendig. Im Rahmen der Länderanhörung konnte eine Vielzahl grundsätzlicher Fragen nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten sind. Eine vorläufige Länderabfrage lässt eine Vielzahl von Anträgen erwarten, die einer gründlichen Beratung bedürfen. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.