Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung für den Berichtszeitraum 2015 bis 2016
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit Berlin, 18. Februar 2019
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident, nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2009/28/EG) ist Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig über die Erfüllung der Anforderungen und Auswirkungen der Produktion von Biokraftstoffen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit zu berichten. Seit dem 1. Januar 2015 ist dieser Bericht gemäß § 37g des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auch dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zuzuleiten.