COM (2018) 437 final
970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bewertung der erheblichen negativen Umweltauswirkungen und -risiken der Kernenergie nach der Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011 dazu führte, dass der deutsche Gesetzgeber im Konsens mit einer großen gesellschaftlichen Mehrheit einen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie beschlossen hat. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es auch innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft keiner Forschungsanstrengungen im Nuklearbereich zum Zweck einer Laufzeitverlängerung bestehender Nuklearanlagen zur Energieerzeugung oder Forschungen mit dem Ziel der Entwicklung neuer Atomkraftwerke. Die Fortführung der EURATOM-Förderung für Forschung im Nuklearbereich sollte sich aus Sicht des Bundesrates in Zukunft auf Grundlagenforschung, Forschung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung und Endlagerung, die nukleare Sicherheit und Sicherung, den Strahlenschutz und die Nichtverbreitung konzentrieren.
- 2. Der Bundesrat tritt dafür ein, dass die Mittel des EU-Haushalts für das "International Thermonuclear Experimental Reacter"-Projekt (ITER-Projekt) auf das völkerrechtlich verpflichtende Minimum beschränkt werden und sichergestellt wird, dass zukünftig nicht weitere Pflichten, insbesondere Kostentragungspflichten, für das ITER-Projekt begründet werden.
- 3. Für den Bundesrat ist mit Blick auf das ITER-Projekt äußerst zweifelhaft, dass die Kernfusionsenergie einen relevanten oder wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Eine Energiegewinnung durch Kernfusionstechnologien im praktisch relevanten Maßstab - deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - würde erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien schon aus Klimaschutzgründen abgeschlossen sein muss. Im Übrigen würde auch bei dieser Technologie weiterhin radioaktiver Abfall produziert. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die für die Kernfusionsforschung und Kernfusionstechnologie vorgesehenen Mittel wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Technologien - wie beispielsweise erneuerbarer Energien - eingesetzt werden.
- 4. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 5. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.