Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.