Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)

Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Entschließung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für eine ausreichende Finanzausstattung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW-CO₂- Gebäudesanierungsprogramm zumindest mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen fortzuführen. Das Programm soll gezielt auch den Kommunen zugute kommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden können.