Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 20. September 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 11. September 2007 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 12. September 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 715/04 (PDF) = AE-Nr. 042832
Vom Umdruck des fremdsprachigen Anhangs ist abgesehen worden.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation
Einleitung
Die Bedrohungen für die Sicherheit Europas weisen viele Facetten auf, hängen eng miteinander zusammen, sind komplex und wirken sich zunehmend grenzüberschreitend aus. Interne und externe Sicherheit lassen sich immer weniger voneinander trennen1. Kein einziger Mitgliedstaat kann allein für Sicherheit sorgen. Nahezu neun von zehn Bürgern der Europäischen Union (EU) sind der Ansicht, dass Sicherheitsfragen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene behandelt werden sollten.2 In diesem Zusammenhang besteht eines der Hauptziele Europas darin, Werte wie eine offene Gesellschaft und bürgerliche Freiheiten zu erhalten und gleichzeitig gegen die zunehmende Bedrohung der Sicherheit vorzugehen. Dabei muss sich Europa für die Sicherung des Wirtschaftslebens und der Wettbewerbsfähigkeit einsetzen, die zunehmend von Störungen der grundlegenden wirtschaftlichen Infrastruktur (Industrieanlagen und Verkehrs-, Energie- und Informationsnetze) bedroht sind.
Für eine effiziente Sicherheitspolitik in Europa bedarf es eines umfassenden Instrumentariums, das Strafverfolgung und Nachrichtenwesen ebenso abdeckt wie justizielle, wirtschaftliche, finanzielle und technologische Aspekte. In einer sich ständig wandelnden und zunehmend technisierten Welt kann die Sicherheit fast nur noch mit Fachwissen und Technologien gewährleistet werden. Im Rahmen von Sicherheitsforschung und Innovation werden praktische Maßnahmen und Lösungen für eine bessere politische Umsetzung angeboten. Neuartige Sicherheitslösungen sollten es ermöglichen, die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen, ohne ihnen in ihrem im täglichen Leben zusätzliche Bürden aufzuerlegen.
Mit entsprechenden Technologien können gefährliche Stoffe, mit denen Handel getrieben wird, leichter aufgefunden werden. Auch im Fall der Grenzkontrollen soll damit verhindert werden, dass illegale Einwanderer, Schleuser, Drogenhändler und Terroristen von der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum profitieren. Durch innovative und ausgeklügelte Lösungen und Systeme - wie etwa biometrische Angaben in Sichtvermerken, Pässen, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstigen Dokumenten - lässt sich die Fälschung von Ausweispapieren eindämmen.
Die Kommission hat die Mittel für Sicherheitsforschung und Innovation deutlich aufgestockt. Im 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP 7) wird mit dem Themenbereich Sicherheit ausführlich auf die Entwicklung jener Technologien eingegangen, mit denen die Bürger vor Bedrohungen wie Terrorismus und Kriminalität sowie Naturkatastrophen und Industrieunfällen so geschützt werden können, dass dabei die grundlegenden Menschenrechte eingehalten und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Ferner leistet das Programm auch einen Beitrag zur Strukturierung und Koordinierung der auf europäischer und nationaler Ebene betriebenen Forschung. Gegenstand des im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit angesiedelten finanziellen Rahmenprogramms "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" sind die operative Zusammenarbeit und politisch ausgerichtete Studien über die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Öffentliche Investitionen sind für den Sicherheitssektor von grundlegender Bedeutung. Bei den Endnutzern von Sicherheitsanwendungen und -technologien handelt es sich häufig um öffentliche Stellen und Behörden. Der öffentliche Sektor muss generell stärker in den Aufbau eines gut strukturierten und leistungsfähigen Sicherheitsmarkts eingebunden werden.
Dem privaten Sektor kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu: Für den Aufbau angemessener Sicherheitskapazitäten ist eine starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis erforderlich, die sich wiederum genau auf den Bedarf der Kunden, für die neue Produkte, Systeme und Dienstleistungen entwickelt werden, einstellen muss. Um eine derartige wettbewerbsfähige industrielle Basis zu schaffen und dem im Sicherheitsbereich bestehenden Bedarf des öffentlichen Sektors und der Bürger gerecht zu werden, gilt es, auf eine Reihe von bereichsübergreifenden politischen Fragen einzugehen. So muss etwa das Zusammenspiel und die Verknüpfung von Systemen verbessert werden. Hierfür ist es vor allem notwendig, gemeinsame Normen zu entwickeln, Best-Practice auszutauschen und zur Analyse von verbesserten Vergabeverfahren beizutragen, die einschlägigen Forschungsprogramme auf europäischer und nationaler Ebene zu koordinieren, die KMU verstärkt in die Lieferkette einzubeziehen, die Endnutzer einzubinden und eine internationale Kooperationsstrategie zu formulieren.
An der Entwicklung und der Umsetzung einer effizienten Strategie für die Sicherheitsforschung müssen daher alle maßgeblichen Interessenträger im privaten und öffentlichen Sektor sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene mitwirken.
In diesem Kontext werden mit dem Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation konkret die folgenden politischen Ziele verfolgt:
- - Zwischen allen maßgeblichen Interessenträgern sollen Kontakte hergestellt werden, damit sie bereichsübergreifende Fragen von gemeinsamem Interesse erörtern können, um die Analyse ihrer verschiedenartigen Stärken und Ressourcen zu erleichtern, Bereiche mit potentiellen Synergien und gemeinsamen Programmen zu identifizieren.
- - Mit Hilfe von nationalen and europäischen Interessenträgern müssen Vorschläge für eine strategische Agenda für Sicherheitsforschung und Innovation erarbeitet werden, mit der sich alle Beteiligten einen klaren Überblick über Bedarf und Prioritäten im Bereich der Sicherheitsforschung verschaffen können.
- - Durch den Austausch von Ideen, Meinungen und vorbildlichen Verfahren müssen die bestehenden Kapazitäten besser genutzt und der Einsatz von Technologien in sicherheitsrelevanten Bereichen gefördert werden, indem unter anderem die einzelnen, im derzeitigen Finanzplanungszeitraum verfügbaren Finanzinstrumente optimal genutzt werden.
Die Kommission erwartet, dass die Bildung eines Forum für die Entwicklung eines Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich der EU-Sicherheitsforschung und Innovation das Schlüsselinstrument ist, um diese Ziele zu erreichen. Das Europäische Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) soll auf den Arbeiten aufbauen, die bereits von der Gruppe von Persönlichkeiten3 und dem Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung (ESRAB)4 geleistet wurden.
In dieser Mitteilung sollen die Grundsätze einer europäischen Agenda für Sicherheitsforschung herausgearbeitet werden. Ferner soll die Bedeutung eines tragfähigen Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf dem Gebiet der europäischen Sicherheitsforschung und Innovation hervorgehoben werden. Diese Mitteilung soll ein Fundament für gegenseitiges Vertrauen bilden und den Weg für eine stärkere Integration der Gemeinschaftsinitiativen im Sicherheitsbereich ebnen.
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
Die Europäische Union hat auf den gestiegenen einschlägigen Bedarf mit zwei für sieben Jahre ausgelegten Rahmenprogrammen5 im Sicherheitsbereich reagiert, für die Mittel in Höhe von insgesamt 2,135 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 veranschlagt wurden. Dabei handelt es sich um das RP 7, in dem auch auf die Sicherheit eingegangen wird, und um das EU-Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte". Man bemüht sich um Kohärenz zwischen den beiden Programmen, so dass die unterschiedlichen Forschungsaktivitäten nutzbringend miteinander kombiniert werden können. Derzeit wird zwischen zwei Arten von Sicherheitsaktivitäten unterschieden:
Mit einer für den Themenbereich Sicherheit vorgesehenen Mittelausstattung von 1,4 Mrd. EUR soll mit dem RP 7 die Entwicklung jener Technologien gefördert werden, die zum Aufbau der Kapazitäten dienen. Diese wiederum werden zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität und auf dem Gebiet der Grenzkontrollen, des Schutzes kritischer Infrastrukturen und des Krisenmanagement benötigt. Dabei stützte man sich auf die Empfehlungen der "Gruppe von Persönlichkeiten" (GoP)6 und des "Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung" (ESRAB)7. Die Arbeit des ESRAB beruhte bereits auf dem Prinzip eines Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor, in den die Endnutzer einbezogen werden. Er leistete auch einen Beitrag zur Konzipierung der im Zuge des RP 7 vorgesehenen Forschungsaktivitäten. Damit finden die "Vorbereitenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung" (PASR) ihre Fortsetzung, die für drei Jahre ausgelegt und von der Kommission 2004 mit einer Gesamtmittelausstattung von 45 Mio. EUR eingeleitet wurden.
Bedeutende einschlägige Aktivitäten finden auch in dem im RP vorgesehenen Themenbereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) statt. Im RP 6 wurde dafür ein Betrag von 150 Mio. EUR bereitgestellt, für die ersten beiden Jahre der Laufzeit des RP 7 wurden bereits 90 Mio. EUR veranschlagt.
Mit der Sicherheit zusammenhängende Aktivitäten fallen jetzt unter das Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte", das die beiden nachstehenden spezifischen Programme umfasst:
- - "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken" und
- - "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung".
Im Zeitraum 2007-13 sollen für diese Programme Mittel in Höhe von 745 Mio. EUR aufgewendet werden.
Mit Mitteln aus den für die Sicherheitspolitik bereitgestellten Finanzierungsinstrumenten wurden politisch ausgerichtete, kurzfristige Studien durchgeführt. Zu diesen Instrumenten gehörte in der Vergangenheit das Programm AGIS, mit dem Strafverfolgungsstellen, Gerichtsbehörden und in diesem Bereich tätige Personen aus den EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländern bei der Zusammenarbeit in Strafsachen und bei der Verbrechensbekämpfung unterstützt wurden. Für AGIS wurden während der Laufzeit von 2003 bis Ende 2006 etwa 59 Mio. EUR aufgebracht.
- Internationale Zusammenarbeit
Aufgrund des globalen Kontexts der europäischen Sicherheitsforschung muss Europa für den Dialog mit Drittländern auf dem Gebiet Sicherheitsforschung und Innovation offen sein.
Mit Einschränkungen hinsichtlich gewisser Geheimhaltungsaspekte wird im RP 7 eine intensivere Beteiligung von Forschern und Forschungseinrichtungen aus allen Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit und Industrieländern angestrebt.
Darüber hinaus können sich Rechtspersonen aus assoziierten Ländern mit denselben Rechten und Pflichten wie die Mitgliedstaaten an der im RP 7 vorgesehenen Sicherheitsforschung beteiligen8.
Durch die Einbeziehung von Drittländern wird dafür gesorgt, dass andere Sichtweisen einfließen und die Gemeinsame Agenda für Sicherheitsforschung und Innovation und die Sicherheitsforschung in anderen Teilen der Welt aufeinander abgestimmt sind.
Mit dem Inkrafttreten der beiden EU-Rahmenprogramme werden wesentlich mehr Ressourcen für Sicherheit und Sicherheitsforschung bereitgestellt sowie Kooperationen und Synergien ausgebaut.
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Eines der Hauptziele der EU-Sicherheitspolitik besteht darin, Sicherheitsbedrohungen für das Hoheitsgebiet, die Bevölkerung oder kritische Infrastrukturen der EU vorzubeugen bzw. derartige Bedrohungen aufzudecken, darauf zu reagieren und deren Folgen zu bewältigen. Die EU führt eine Reihe von einschlägigen Aktivitäten in verschiedenen Politikbereichen (u. a. Justiz, Freiheit und Sicherheit, Verkehr und Energie, Informationsgesellschaft, Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Außenbeziehungen) durch. Sie garantiert das Recht ihrer Bürger auf Sicherheit und setzt sich gleichzeitig für die Förderung und den Schutz von Errungenschaften ein, zu denen das Recht, EU-weit arbeiten und sich frei bewegen zu können, ebenso gehören wie die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie das Recht auf ein faires Verfahren. Die Sicherheitsforschung kann einen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Datenschutz leisten. Ein zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung stattfindender Dialog könnte insbesondere für die folgenden Bereiche von Bedeutung sein.
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
Die Herausforderung besteht darin, kritische Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen so zu schützen, dass sie nicht durch Terroranschläge, Naturkatastrophen, Nachlässigkeit, Unfälle oder Manipulierung von Computern, strafbare Handlungen und sonstiges mutwilliges Verhalten beschädigt, vernichtet oder in ihrem Betrieb gestört werden. Wirksame technologische Lösungen müssen entwickelt werden. Am 12. Dezember 2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP)9 und einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen angenommen.
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
Zur Aufdeckung und Verfolgung von terroristischen Aktivitäten und organisierter Kriminalität müssen Möglichkeiten für einen sicheren Austausch von Informationen und Finanzmitteln entwickelt werden. Darunter fallen der Schutz von Kommunikationseinrichtungen und die Überwachung von Informationsinfrastrukturen wie dem Internet. Bei den im Terrorismus eingesetzten Waffen liegt der Schwerpunkt darauf, chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Gefahrstoffe (CBRNE) sowie Radiofrequenzwaffen aufzufinden, nachzuweisen, zurückzuverfolgen, zu identifizieren und unschädlich zu machen. Öffentliche und private Akteure müssen sich dafür einsetzen, dass legal hergestellte Explosivstoffe sicherer werden und dass Terroristen daran gehindert werden, unkonventionelle Explosivstoffe zu verwenden. Die Kommission wird in Kürze einen EU-Aktionsplan für die Sicherheit von Explosiv- und Sprengstoffen annehmen.
- Sicherheit und Gesellschaft
Die Technologie stellt ein wichtiges Instrument dar, um potenziellen Bedrohungen für die Gesellschaft in Europa vorzubeugen bzw. um auf derartige Bedrohungen zu reagieren, damit umzugehen und sie zu verringern. Sie ist aber nur in Kombination mit organisatorischen Vorkehrungen und unter Beteiligung des Menschen wirksam. Daher muss die auf technologische Aspekte ausgerichtete Forschung durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit politischen, sozialen und menschlichen Problemen ergänzt werden.
Die Datenverarbeitungssysteme sollen im Dienste der Bürger stehen. Wenn sie zum Einsatz kommen, müssen die Grundrechte und -freiheiten und insbesondere die Privatsphäre von Personen unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort gewahrt werden. Zudem muss mit diesen Systemen ein Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Entwicklung des Handels sowie zum Wohlergehen der Menschen geleistet werden. Durch künftige technologische Entwicklungen sollen der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre verbessert und gleichzeitig Mittel für einen transparenten und nachvollziehbaren Gesetzesvollzug bereitgestellt werden. In dieser Hinsicht stellt die Entwicklung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre10 einen Weg dar, der im Rahmen des Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor beschritten werden soll.
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
Der Grenzschutz muss in eine integrierte Grenzverwaltung eingebettet sein, mit der die legale Handels- und Reisetätigkeit sichergestellt wird und somit das Schengen-System und die Aktivitäten der nationalen Behörden und der Agentur der Europäischen Union für die Außengrenzen (FRONTEX) unterstützt werden. Die Bemühungen in Sachen Konvergenz von Informationsmanagementsystemen, Interoperabilität, Aus- und Fortbildung sowie Weiterverbreitung von vorbildlichen Verfahren müssen fortgesetzt werden. Die Verknüpfung mit den Bereichen Normung, Regulierung und Gesetzgebung sowie mit den diesbezüglichen Test-, Evaluierungs- und Zertifizierungsverfahren ist von entscheidender Bedeutung. Im Hinblick auf die illegale Zuwanderung sollen neuartige, zuverlässige und flexible Lösungen entwickelt werden, um illegale Personenbewegungen festzustellen, ohne dass es dadurch zu übermäßigen Behinderungen für die große Mehrheit der Reisenden und Fahrzeuge kommt, die legal unterwegs sind.
Hinsichtlich des illegalen Handels mit Drogen, Waffen und verbotenen Substanzen besteht das Ziel darin, gegen Netzwerke vorzugehen und entsprechend die Rückverfolgbarkeit, die Sicherheit von Lieferketten und die Normung im Bereich von Logistiknetzen zu verbessern, erschwinglichere und zuverlässige Lösungen zu entwickeln sowie nach Möglichkeiten zur Senkung der Kosten pro Einheit und zur Verkürzung der Screeningzeiten zu suchen.
Mit der derzeit verfügbaren Technologie lassen sich bestimmte Abschnitte der Außengrenze (z.B. Küstengebiete) nur beschränkt überwachen und diese Technologien sind ungeeignet, um kleinere Boote, mit denen unter anderem Menschen und Drogen in den Schengen-Raum eingeschleust werden, aufzuspüren und zu verfolgen. In der Forschung und der technologischen Entwicklung sollte der Schwerpunkt auf Überwachungsinstrumente (z.B. unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und Satelliten) gelegt werden.
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
Es muss sichergestellt werden, dass Regierungen, Rettungsdienste und die Gesellschaft dank neuer, innovativer und erschwinglicher Lösungen besser für nicht vorhersehbare Katastrophenfälle gerüstet sind. In diesem Bereich gilt es auch, die Instrumente, Infrastrukturen und Verfahren sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern, damit ein derartiges Ereignis und dessen Folgen effizienter und wirksamer bewältigt werden können.
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
Der komplexe und vielschichtige Sicherheitsmarkt umfasst zivile und militärische Anwendungen. Auf Sicherheitstechnologien und -lösungen sowie entsprechende Entwicklungen trifft man naturgemäß in einem breiten Spektrum von Branchen, die in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Informationsgesellschaft, Telekommunikation und Gesundheit tätig sind. Dadurch erhalten auch KMU die Möglichkeit, sich an diesem aufstrebenden Markt zu beteiligen.
Sicherheitstechnologien und -lösungen sind an sich vielfältig und betreffen Aspekte wie Ortung, Authentifizierung, Identifizierung, Risikobewertung und Situationsbewusstsein. In einer wirksamen, dem Sicherheitsmarkt förderlichen Industriepolitik sollten die Bereiche Normung, Regulierung und Zugang zu Risikokapital genauso ihren Platz haben wie eine kohärente Forschungsstrategie und eine kontinuierliche Finanzierungstätigkeit.
Die Normung, wenn sie in Übereinstimmung mit den relevanten Wettbewerbsregeln erfolgt11, stellt erwiesenermaßen ein wirksames Instrument zur kohärenten und effizienten Umsetzung von europäischen Rechtsvorschriften in einer Vielzahl von Politikbereichen der EU dar.
Normen sind effiziente Instrumente für alle Beteiligten, unter anderem für den öffentlichen Sektor als Abnehmer von Waren und Dienstleistungen. Sie gewährleisten nämlich Interoperabilität und Dauerhaftigkeit und tragen damit zur Erfüllung der Anforderungen der Endnutzer bei. Auf dem Gebiet des Beschaffungswesens spielen Normen eine wichtige Rolle bei der Herausbildung eines Sicherheitsmarkts auf europäischer und auf internationaler Ebene.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat die Arbeitsgruppe "Protection and Security of the Citizen" (Schutz und Sicherheit des Bürgers, BT/WG161) eingerichtet. Zu ihren Hauptaufgaben gehören
- - die Koordination einschlägiger Normungsaktivitäten (vor allem mit ISO);
- - etwaige neue Normungsaktivitäten;
- - die Beantwortung von Anfragen (insbesondere der EU-Institutionen).
Das ESRIF kann dazu beitragen, Bereiche auszuwählen, denen auf dem Gebiet der Normung auf europäischer Ebene Priorität eingeräumt werden soll. Dabei wird berücksichtigt, dass die Normen für KMU zugänglich sein müssen. Das ESRIF sollte auch die gesamte Lieferkette im Bereich der zivilen Sicherheitstechnologie genau erfassen und den Sicherheitsmarkt analysieren sowie Initiativen zur Ermittlung und Festlegung von quantifizierbaren Zielen fördern.
Eine nutzerorientierte Gemeinsame Agenda für Sicherheitsforschung, an der sich alle öffentlichen und privaten europäischen Interessenträger sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite beteiligen, eröffnet Möglichkeiten für eine kohärentere Planung und Finanzierung von Forschungsaktivitäten, was sich positiv auf die Innovation auswirken sollte. Dies entspricht dem generellen Ziel einen Europäischen Forschungsraum zu bilden insbesondere durch die Förderung einer größeren Kohärenz von Investitionen in Forschung und Entwicklung auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene12. Dies wird schließlich dem EU-Sicherheitsmarkt und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und anderer Anbieter von Technologien und einschlägigen Lösungen zugute kommen.
Ein leistungsfähigerer und kohärenterer Sicherheitsmarkt wird zum Wachstum und zur Unterstützung des Lissabon-Prozesses beitragen.
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
Diesbezüglich muss eine Reihe von Fragen behandelt werden:
- - Der Dialog zwischen den Anbietern und Abnehmern von Sicherheitstechnologien und -lösungen muss ausgebaut werden, damit alle Beteiligten einen klaren Überblick über den Bedarf und die Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung erhalten.
- - Die einschlägigen Ressourcen sind auf die europäische, die nationale und die regionale Ebene aufgeteilt. Durch gute Koordinierung lassen sich bestehende Kapazitäten optimal nutzen, durch einen stärkeren Informationsaustausch können unnötige Doppelgleisigkeiten vermieden und die Zusammenarbeit etwa bei länderübergreifenden Aufgaben wie der Flughafensicherung, dem Aufspüren von Flüssigsprengstoffen, etc. verbessert werden.
- - Die internationale Kooperation muss in bestimmten Bereichen ausgebaut werden.
- - Es besteht die Notwendigkeit, mit europäischen Organen wie Europol, FRONTEX, der Europäischen Verteidigungsagentur sowie internationalen Organisation (z.B. UNICRI) zusammenzuarbeiten.
- - Die Synergien zwischen den einzelnen Komponenten der europäischen Sicherheit (Politik, Umsetzung, Normung, Forschung und andere damit zusammenhängende Aktivitäten) müssen auf europäischer und auf nationaler Ebene verstärkt werden.
- - Endnutzer sind zuweilen erst in die Schlussphase eines Forschungsprojekts eingebunden. Die Forschung sollte multidisziplinär ausgerichtet sein und Endnutzer und Anbieter von Beginn an einbinden.
- - Verbreitung und Auswertung von Forschungsergebnissen sind verbesserungsbedürftig.
- - Hochwertige Forschungsarbeiten sollten auf EU-Ebene leichter verfügbar und besser zugänglich sein.
- - Die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit wird zur Entwicklung neuer Systeme und Verfahren führen, deren praktische Anwendung durch die Erstellung europäischer Normen gefördert wird. Dafür sollten gegebenenfalls entsprechende Normungsaufträge an die europäischen Normungsorganisationen erteilt werden.
- - Diese Ziele sollten in einem "Fahrplan" klar festgeschrieben, von der Politik mitgetragen und in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Die Verwendung bestehender Datenbanken wie CORDIS (Informationsdienst der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung - http://cordis.europa.eu) wird rasch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich die Ziele des EFRIS (Erfahrungsaustausch, Verbreitung von Informationen und Forschungsergebnissen) leichter verwirklichen lassen.
Die Sicherheitsforschung kann einen wesentlichen Beitrag zur Agenda für Wachstum und Beschäftigung leisten, da die europäische Industrie die Möglichkeit hat, zu einem Hauptakteur auf dem globalen Sicherheitsmarkt zu werden.
Es ist notwendig, den Kontakt zwischen Anbietern und Abnehmern von Sicherheitstechnologien und -lösungen, den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten herzustellen, damit sie sich gemeinsam mit einer Reihe von spezifischen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Sicherheitsforschung auseinandersetzen können.
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF)
1. Aufgaben und Ziele
- - Durch das ESRIF soll für die zivile Sicherheitspolitik eine geeignete Technologie- und Wissensbasis zur Verfügung gestellt werden. Darin wird eine mittel- und langfristige Gemeinsame Agenda für Sicherheitsforschung formuliert und weiterentwickelt, in die alle europäischen Interessenträger - neben den im RP 7 festgelegten assoziierten Ländern auch Anbieter und Abnehmer sowie unter anderem Vertreter aus Industrie und Lehre und Forschung - eingebunden sind. Diese Agenda sollte einen "Forschungsfahrplan" umfassen, der auf dem künftigen Bedarf der öffentlichen und privaten Endnutzer und auf den modernsten Sicherheitstechnologien beruht. Ihre Umsetzung sollte von allen Interessenträgern genau mitverfolgt werden. Dadurch dass in dem Forum Anbieter und Abnehmer im Bereich der Sicherheitsforschung vertreten sind, soll sichergestellt werden, dass die Forschungsarbeiten sachdienlich sind und in die Gestaltung der Sicherheitspolitik einfließen. Mit dem Forum soll auch eine gemeinsame Grundlage für Forschungsaktivitäten geschaffen werden, die insbesondere im Rahmen von nationalen und gemeinschaftlichen Programmen ablaufen. Dem ESRIF kommt im Einklang mit den Empfehlungen des ESRAB eine rein beratende Funktion zu.
Das ESRIF soll seine Tätigkeit unter vollkommener Einhaltung der Grundrechte entfalten und insbesondere den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten sowie die Sicherheitsvorschriften in Beschluss Nr. 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission (und die in Beschluss 2006/548/EG, Euratom enthaltenen Bestimmungen über industrielle Sicherheit) erfüllen.
- - Konkret ist das Ziel von ESRIF den europäischen Sicherheitssektor durch folgende Aktivitäten zu unterstützen:
- - Ausbau und Förderung des Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf dem Gebiet der europäischen Sicherheitsforschung, Herstellung des Kontakts zwischen Anbietern und Abnehmern von Sicherheitstechnologien und -lösungen, Aufzeigen neuer Perspektiven für den Einsatz von Technologien und Schaffung einer von gegenseitigem Vertrauen und Kooperation geprägten Atmosphäre;
- - Förderung innovativer Ideen, mit denen der zunehmenden Bedrohung Einhalt geboten werden kann und sich neue Möglichkeiten leichter erschließen lassen sowie Fortschritte in Wissenschaft, Technologie und anderen Bereichen (Soziologie, Kultur, Wirtschaft usw.) rascher erzielt werden können;
- - ständige Analysen des künftigen Bedarfs an Sicherheitskapazitäten unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Bedrohungen. Dabei werden systematisch durchgeführte Bewertungen der Anfälligkeit und die auf Anbieterseite bestehenden Kapazitäten zur Bereitstellung der jeweiligen Technologien und Lösungen zugrunde gelegt. Dies dürfte in bestimmten Fällen auch zur Bestimmung des Bedarfs führen, der sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlichen Nutzern besteht;
- - Förderung der Inanspruchnahme der hochinnovativen Lieferketten in ganz Europa (Endnutzer, Forscher, Industrie einschließlich KMU). Zur Ermittlung der für Sicherheitslösungen geeignetsten und kostengünstigsten Technologien ist es von entscheidender Bedeutung, dass effiziente Mechanismen zur Beobachtung des technologischen Fortschritts eingeführt werden.
2. Struktur
Das ESRIF wird im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten eingerichtet und von den daran beteiligten Interessenträgern geführt.
Im Plenum sind alle Interessenträger aus dem Bereich der Sicherheitsforschung ausgewogen vertreten. Dazu gehören die Industrie, Forschungseinrichtungen, öffentliche und private Endnutzer, Organisationen der Zivilgesellschaft, EU-Institutionen (insbesondere das Europäische Parlament) und europäische Organisationen13.
Das ESRIF wird im Anschluss an seine Einsetzung eine Reihe von Arbeitsgruppen einrichten, für die schätzungsweise 200 bis 300 Beiträge eingehen, während kleinere Adhoc-Gruppen mit besonderen Aktivitäten befasst werden;
Gegebenenfalls wird eine Gruppe eingesetzt, die sich auf politischer Ebene in bestimmten Phasen und insbesondere bei der Erstellung des Abschlussberichts des ESRIF einbringen soll.
Das Europäische Forum für Sicherheitsforschung und Innovation soll eine Gemeinsame EU-Agenda für Sicherheitsforschung erarbeiten und deren Umsetzung verfolgen. Das Forum wird sich auch an der öffentliche Debatte beteiligen, die in Europa über die Themen Sicherheit, Technologie und Innovation geführt wird.
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
- 1. Ein solider Dialog zwischen dem öffentlichem und dem privatem Sektor im Bereicht der europäischen Sicherheitsforschung und Innovation ist entscheidend, um gegenseitiges Vertrauen sicherzustellen. Dies wird eine solide Basis schaffen, um die langfristige Sicherheit der Bürger der EU sicherzustellen.
Das Hauptinstrument, um diese Ziele zu erreichen, soll ein Forum für die Entwicklung eines Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich der EU-Sicherheitsforschung und Innovation sein, das ESRIF.
- 2. Das ESRIF wird seine erste Sitzung voraussichtlich im September 2007 abhalten und etwas später in diesem Jahr seine Tätigkeit voll aufnehmen. Es wird für eine begrenzte Zeitspanne zum Beispiel bis zum Ende 2009 eingerichtet.
- 3. Die Kommission wird sich aktiv an den Arbeiten des Forums beteiligen. Das ESRIF wird über die 2008 erzielten Fortschritte Bericht erstatten, die Kommission wird über diese ersten Ergebnisse Bilanz ziehen und dazu im Herbst 2008 eine Mitteilung veröffentlichen.
- 4. Das ESRIF soll Ende 2009 eine Gemeinsame Agenda für Sicherheitsforschung vorlegen. Darin werden gegebenenfalls Empfehlungen an Behörden abgegeben.
- 5. Das ESRIF stellt den ersten Schritt in einem Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor dar, mit dem dauerhaftere und strukturiertere Kontakte zwischen den Interessenträgern im Bereich der Sicherheit hergestellt werden sollen.
- 1 Die Kommission wird sich weiter mit der Frage beschäftigen, in welchem Ausmaß und auf welche Weise die Ergebnisse der im Rahmen dieser Mitteilung durchgeführten Aktivitäten zu den außenpolitischen Tätigkeiten und einschlägigen Instrumenten beitragen und diese ergänzen können. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Mitteilung über die bessere Koordinierung der Rolle der EU bei der von ihr im Sicherheitsbereich gewährten externen Unterstützung.
- 2 Spezial-Eurobarometer: "The role of the European Union in Justice, Freedom and Security policy area" (Die Rolle der Europäischen Union im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheitspolitik), Feldarbeit: Juni-Juli 2006, Veröffentlichung: Februar 2007.
- 3 Die "Gruppe von Persönlichkeiten" (GoP) wurde 2003 eingesetzt. In ihrem Abschlussbericht ("Research for a Secure Europe: Report of the Group of Personalities in the field of Security Research", 15. März 2004, http://ec.europa.eu/enterprise/security/doc/gop_en.pdf ) hat die GoP empfohlen, den Themenbereich Sicherheitsforschung in das RP 7 aufzunehmen und dafür mindestens 1 Mrd. EUR pro Jahr bereitzustellen sowie einen "Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung" (ESRAB) einzurichten.
- 4 Der ESRAB wurde durch den Beschluss 2005/516/EG der Kommission vom 22. April 2005 eingerichtet. Er veröffentlichte seinen Abschlussbericht am 22. September 2006. Darin empfiehlt er, eine multidisziplinäre, praxisbezogene Forschung zu betreiben. Endnutzer und Anbieter sollten an der Planung und Ausführung von Projekten mitwirken. In dem Bericht wird eine Reihe von Bereichen aufgezeigt, mit denen die Innovations- und die Forschungskomponente bei Produkten und Dienstleistungen, die Gegenstand von Vergabeverfahren sind, gefördert werden können. Schließlich wird im ESRAB-Bericht auch angeregt, "einen Europäischen Sicherheitsbeirat einzurichten und sich dadurch für den Dialog und eine gemeinsamen Überblick hinsichtlich des europäischen Sicherheitsbedarfs einzusetzen. Im Rahmen dieses Beirats sollten hochrangige und erfahrene Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors auf unbürokratische Weise zusammenkommen und gemeinsam eine strategische Sicherheitsagenda entwickeln. Ferner soll der Beirat als mögliche Referenzstelle für die Umsetzung bestehender Programme und Initiativen fungieren."
- 5 Unter dem Dach eines Rahmenprogramms werden verschiedene EU-Finanzierungsprogramme zu einem bestimmten Themenbereich zusammengefasst.
- 6 Research for a Secure Europe: Report of the Group of Personalities in the field of Security Research, 15. März 2004. "Sicherheitsforschung: Die nächsten Schritte", 9. September 2004.
- 7 In dem ESRAB-Bericht aus dem Jahr 2006 wird empfohlen, eine multidisziplinäre, praxisbezogene Forschung zu betreiben. Endnutzer und Anbieter sollten an der Planung und Ausführung von Projekten mitwirken. In dem Bericht wird eine Reihe von Bereichen aufgezeigt, in denen die Innovations- und die Forschungskomponente bei Produkten und Dienstleistungen, die Gegenstand von Vergabeverfahren sind, gefördert werden können.
- 8 Bei den neun assoziierten Ländern des RP 7 handelt es sich um Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Schweiz und die Türkei.
- 9 KOM (2004) 702.
- 10 Siehe "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verbesserung des Datenschutzes durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre" - KOM (2007) 228.
- 11 Siehe insbesondere die Leitlinien der Kommission zur Anwendbarkeit von Artikel 81 des EG Vertrages auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit - ABl. C 3 vom 6.1.2001, S. 2, Kapitel 6.
- 12 Das Grünbuch der Europäischen Kommission "Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven" vom 4. April 2007 schlägt einen Prozess zur Bildung von gemeinsamen Forschungsprogrammen zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und anderen Akteuren in einer Reihe von gesellschaftlich relevanten Feldern vor - KOM (2007) 161.
- 13 Die Mitglieder des Forums wurden von den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern vorgeschlagen, folgend einer formellen Einladung durch die Kommission.