Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, 15. Januar 2018
Die Vorsitzende des Verwaltungsrates
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Schreiben vom 28. Dezember 2017 hat Herr Professor Dr. Georg Unland mitgeteilt, dass er sein Mandat im Verwaltungsrat der KfW mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.
Ich bitte Sie daher, die Bestellung eines Nachfolgers für die restliche Amtszeit von Herrn Professor Dr. Georg Unland bis zum 31. Dezember 2018 - im Verwaltungsrat der KfW in die Wege zu leiten.
Für die Neu- oder Wiederbestellung ist die erweiterte Anwendung von Normen des Kreditwesengesetzes (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.
Für Mitglieder des Verwaltungsrats der KfW ist die Mandatelimitierung gemäß § 25d Abs. 3a Nr. 3 KWG zu berücksichtigen. Danach kann Mitglied des Verwaltungsrats der KfW nicht sein, wer in mehr als fünf Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, Mitglied des Aufsichts- oder Kontrollorgans ist, es sei denn, diese Unternehmen gehören demselben institutsbezogenen Sicherungssystem an. Mandate in Unternehmen, die nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen, sind danach unschädlich, so lange die zu bestellende Person in der Lage ist, der Wahrnehmung des Mandats bei der KfW ausreichend Zeit zu widmen.
Schließlich bitte ich, bei der Bestellung die Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräte und sonstige Überwachungsorgane (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Die Berufungsrichtlinien sind als Teil C in die am 1. Juli 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" integriert.
Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung eines neuen Mitglieds für die Restlaufzeit des Mandats bis 31. Dezember 2018 Mitteilung zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries