Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 4. März 2015
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 4. März 2015 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken" zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil
Entschließung des Bundesrates "Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken"
Deutschland bekennt sich zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland zu Bedingungen, die den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates entsprechen.
Daher begrüßt der Bundesrat die Absicht der Bundesregierung, mit einem Gesetzentwurf nach Ostern die in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene angekündigten gesetzlichen Schritte zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und gegen den Missbrauch von Werkverträgen einzuleiten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in ihre Überlegungen seine Vorschläge aus dem am 20.09.2013 beschlossenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (BR-Drs. 687/13(B) ) einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für die vom Bundesrat als dringend notwendig erachtete Verbesserung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates des Betriebs, in dem das Fremdpersonal eingesetzt werden soll oder wird.
Nach Auffassung des Bundesrates hat sich der Handlungsdruck betreffend die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der vor allem aus Südosteuropa nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie derjenigen Beschäftigten, die im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit von dort zur Arbeitsaufnahme hierher kommen, weiter erhöht.
Gesetzgeberische Schritte allein reichen nach Auffassung des Bundesrates aber nicht aus, um den zum Teil völlig hilflosen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor Ort und direkt erfahrbar zu helfen. Der Bundesrat erachtet daher die sowohl in Niedersachsen als auch einigen anderen Ländern durch eigens eingerichtete Beratungsstellen geschaffenen Beratungskapazitäten für mobile ausländische Beschäftigte für einen weiteren, wesentlichen und wirksamen Schritt zur Abmilderung der mit der Arbeitsmigration nach Deutschland verbundenen Problematik.
Der Bundesrat würde es daher begrüßen, wenn auch die Bundesregierung sich mit Blick auf die gesamtstaatliche Dimension der erkennbar zum Teil ausbeuterischen Tendenzen in einigen Branchen entschließen könnte, ein vergleichbares Beratungsnetz bundesweit zu etablieren.
Damit die Einhaltung der geltenden Mindestarbeitsbedingungen sichergestellt werden kann, unterstützt der Bundesrat die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung der Personalkapazitäten der Zollbehörden, insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Denn auch dies trägt zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten bei. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass schon mit der Kontrolle des Mindestlohns nach dem kürzlich in Kraft getretenen Mindestlohngesetz ein erheblicher Teil der erforderlichen zusätzlichen Kontrollkapazitäten gebunden sein wird.