842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008
A
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat erwartet, dass die zukünftige Form des Finanzsystems der EU derzeitige Unzulänglichkeiten beseitigt. Erforderlich sind eine Prüfung der auf europäischer Ebene zu finanzierenden Aufgaben und mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Finanzierungslasten auf die Mitgliedstaaten. Die Reform soll dadurch die Funktionsfähigkeit der Union insgesamt erhöhen.
- 2. Der Bundesrat erwartet, dass die Finanzreform zu einer transparenten, gerechten und angemessenen Gestaltung von Einnahmen- und Ausgabenseite führt. Auf der Einnahmenseite sind die derzeitigen Disproportionalitäten und Ungerechtigkeiten des Einnahmensystems zu beseitigen. Das gilt insbesondere für zahlreiche Sonderregelungen für einzelne Mitgliedstaaten, deren Gewährungsgrund entfallen ist, die aber immer noch fortbestehen. Neben den traditionellen Eigenmitteln sollte die Finanzierung nur über BNE-Eigenmittel erfolgen, weil dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten am besten widerspiegelt. Das Recht der Besteuerung als zentraler Bereich nationaler Souveränität haben aber ausschließlich die Mitgliedstaaten. Der Bundesrat lehnt daher EU-Steuern oder steuerbasierte Einnahmen der EU ab.
- 3. Auf der Ausgabenseite ist zu berücksichtigen, dass nicht alle in den europäischen Verträgen festgelegten europäische Aufgaben und nicht alle zukünftigen Herausforderungen der Union automatisch auch eine europäische Finanzierung erforderlich machen. Europäische Finanzierungen sind dann gerechtfertigt, wenn die beabsichtigten Maßnahmen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind als in den Mitgliedstaaten und Regionen und ein europäischer Mehrwert vorliegt.
- 4. Der Versuch der Kommission, den zukünftigen europäischen Ausgabenansatz über den europäischen Mehrwert zu begründen, ist zu begrüßen. Eine Definition ist zwar objektiv schwierig, muss aber dennoch angestrebt werden.
- 5. Grundsätzlich sollten zukünftig die Ausgaben verstärkt werden, die das wirtschaftliche und wissenschaftliche Potenzial der Gemeinschaft erhöhen und den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken. Dabei sollten sich die Ausgaben verstärkt an der Lissabon-Strategie der Gemeinschaft orientieren. Die hierfür erforderlichen Mittel sollten vorrangig durch Mittelumschichtung aufgebracht werden.
- 6. In Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie mit ihren verschiedenen Dimensionen sollte der Schwerpunkt der Anstrengungen daher auf die Förderung von Innovationen, einer wissensbasierten Wirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie die Regionalförderung gelegt werden. Dies betrifft insbesondere die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Regionen mit Entwicklungsrückstand, aber auch die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in allen Regionen sowie die territoriale Zusammenarbeit.
- 7. Bei der Umsetzung von EU-Programmen ist bürgernahen Lösungen, wie der dezentralen Mittelverwaltung, der Vorzug zu geben. So hat sich z.B. das dezentrale System der europäischen Kohäsionspolitik mit der Erstellung operationeller Programme auf nationaler und regionaler Ebene im partnerschaftlichen Dialog mit der Kommission und der Umsetzung dieser Programme in eigener Verantwortung der nationalen und regionalen Behörden bewährt. Es ist zu erhalten und im Sinne einer weiteren Stärkung der regionalen Eigenverantwortung auszubauen. Kofinanzierungen könnten in geeigneten Bereichen weiter ausgedehnt werden. Für Mitgliedstaaten mit einem nachgewiesenen effektiven Kontrollsystem sollte eine erleichterte europäische Finanzkontrolle möglich sein. Wichtig in diesem Zusammenhang sind das dauerhafte Anliegen des Bürokratieabbaus und die konsequente Verwaltungsvereinfachung. Dies sollte auch für die Vorgaben künftiger Programmplanungen gelten.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) haben Ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen.