Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. März 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.