Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Bundeskanzlerin, die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder haben in ihrer Besprechung am 16. Dezember 2009 das gemeinsame Ziel bekräftigt, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 % des BIP zu steigern.
Zwischen Bund und Ländern ist vor allem zu klären, wie die dabei von Bund und Ländern genannten Varianten zur Finanzierung dieses Ziels über Bundesprogramme einerseits und Umsatzsteuer andererseits in Einklang gebracht werden können.
Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die Länder im Rahmen der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt. Er weist darauf hin, dass angesichts der Finanzsituation der Länder die Ausweitung von Bund-Länder-Programmen sowie neue Bund-Länder-Programme unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-%-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind.