Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

A

Der federführende Finanzausschuss,

der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Maßnahme 27 des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Klimapaketes keine Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden stattgefunden haben.

Nach dem Finanztableau des Gesetzentwurfs werden für den Bund erhebliche Mehreinnahmen prognostiziert, während Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen tragen werden.

Für den Bundesrat stellen die Klimaschutzmaßnahmen ein Paket dar, aus dem nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden können, zumal Mehrsteuern für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren können.

Der Bundesrat erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen in einem einheitlichen Verfahren zwischen Bund und Ländern geklärt werden, bevor erste Gesetze verabschiedet werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zeitnah in Gespräche über eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 stehen, zu treten.

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Luftverkehr steht im Zusammenhang mit dem Klimaschutz besonders im Fokus. Gleichzeitig wächst der Mobilitätsbedarf. Es ist daher notwendig, dass im Bereich Forschung und Entwicklung Fortschritte erzielt werden, um die tatsächliche CO₂-Belastung in diesem Sektor stetig zu senken. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für erforderlich, einen maßgeblichen Anteil der durch das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erzeugten Mehreinnahmen im Luftfahrtsektor zu belassen und für die Forschung und Entwicklung im Luftverkehr, zum Beispiel im Bereich der regenerativen Kraftstoffe, einzusetzen. Insbesondere sollte darauf hingearbeitet werden, dass zeitnah ein möglichst hoher Anteil an synthetischen Kraftstoffen zur Verfügung gestellt werden kann.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuern wird die deutsche Luftverkehrsbranche wirtschaftlich belastet. Damit werden auch finanzielle Spielräume der Luftfahrtindustrie eingeschränkt, so dass zu erwarten steht, dass das Engagement der Branche im Bereich der Forschung und Entwicklung deutlich eingeschränkt wird. Die aus der Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu erwartenden Einnahmen sollten daher jedenfalls zu einem maßgeblichen Anteil im Sektor verbleiben und diesen durch notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeit unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies gelingt insbesondere dann, wenn konventionelles Kerosin so zügig wie möglich durch synthetisches Kerosin ersetzt werden kann. Hier sind weitere Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung nötig, die durch den Einsatz eines entsprechenden Anteils der Mehreinnahmen ermöglicht werden können.

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

In der polyzentrischen Wirtschaftsstruktur der Bundesrepublik Deutsschland erfüllen neben den Hub-Flughäfen auch die internationalen Verkehrsflughäfen ohne Hub-Funktion eine wichtige Verkehrsfunktion für die exportorientierte Wirtschaft der jeweiligen Metropolregionen. Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer führt insbesondere bei diesen Flughäfen, die in der Regel einen hohen Anteil an Flügen innerhalb der Distanzklasse I (bis 2 500 Kilometer) aufweisen, zu einer deutlichen Belastung.

Um diese Flughäfen zu stärken, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, mehr internationale Verkehrsrechte auch für die mittleren deutschen Luftverkehrsstandorte zu realisieren. Gerade die neuen und effizienten Flugzeugmodelle (A350, A320 LR) sind für eine Ausweitung von Direktverbindungen ("Pointto-Point") hervorragend geeignet und können so dazu beitragen, die Wirtschaftsräume zu stärken.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zusätzliche internationale Verkehrsrechte stärken die Flughäfen ohne Hub-Funktionen und damit auch die Regionen, in denen sie liegen. Bei diesen Flughäfen, die durch die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer besonders belastet werden, könnten die Effekte so abgemildert werden.

B

9. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.