Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Entschließung des Bundesrats - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen
- 1. Der Bundesrat sieht die fortschreitende Verbreitung betrügerischer Onlineshops, sogenannter Fake-Shops, als kritisch an. Er betrachtet mit Sorge, dass eine Vielzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits einmal von einem Fake-Shop betroffen gewesen sind. Angesichts der immer professioneller gestalteten Shops, die häufig auf Identitätsdiebstahl basierende real existierende Daten und Adressen verwenden, sieht der Bundesrat strukturelle Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es zur Eindämmung von Fake-Shops eines Zusammenwirkens verschiedener Maßnahmen bedarf. Gemeinsames Ziel muss ein sowohl präventiv als auch repressiv wirkender effektiver Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Fake-Shops sein.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Marktwächter Digitale Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) eine öffentliche Informationsplattform betreibt, die den Nutzerinnen und Nutzern einfach und leicht verständlich die wesentlichen Identifikationsmerkmale eines so genannten Fake-Shops darlegt und sie in die Lage versetzt, einen seriösen Online-Handel von einem Fake-Shop zu unterscheiden. Durch diesen Ansatz der "Hilfe zur Selbsthilfe" kann nicht nur auf bestehende Fake-Shops reagiert, sondern präventiv die Opferwerdung verhütet werden. Auf dieser Informationsplattform sollte zudem auf die Notwendigkeit der Anzeigenerstattung bei der Polizei hingewiesen werden, da diesem Kriminalitätsphänomen nur so wirksam begegnet und der Fake-Shop schnellstmöglich vom Netz genommen werden kann.
- 3. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, welcher Rechtsrahmen zur Einführung einer Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von ".de-Domains" geschaffen werden muss. Diese Domains genießen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besonderes Vertrauen und werden daher besonders häufig als Zieladressen von Fake-Shops genutzt. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge zur Etablierung einer solchen Identitätsprüfung zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale und europäische Domainregistrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten, nach Vorbild der vorherigen Whois-Abfrage der DENIC, eingeführt werden kann. Die Möglichkeit einer solchen allgemeinen Abfrage kann eine Grundlage für das große Vertrauen in die ".de-Domains" schaffen.
- 4. Neben diesen Maßnahmen erachtet der Bundesrat weitere, begleitende Ansätze für erforderlich. Aus Sicht des Bundesrates sollten Akteure des Verbraucherschutzes und der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden enger miteinander kooperieren. So sollte darauf hingewirkt werden, die beim Marktwächter Digitale Welt des vzbv vorhandenen Informationen zu Fake-Shops besser nutzbar zu machen. Auf Seiten der Marktwächter Digitale Welt des vzbv sollen daher für die jeweiligen örtlich zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften geeignete Ansprechpartner benannt werden, die für präventivpolizeiliche wie strafprozessualrepressive Anliegen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen. Sofern Meldungen zu aktuell in Betrieb befindlichen Fake-Shops beim Marktwächter Digitale Welt des vzbv eingehen, sollte dieser die Nutzerinnen und Nutzer auf die Anzeigenerstattung bei der Polizei hinweisen. Informationen über die jeweiligen Polizeibehörden des Bundes und der Länder sind über das offizielle Portal der deutschen Polizei (https://www.polizei.de) abrufbar und sollten über den Marktwächter Digitale Welt des vzbv geteilt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie der Rechtsrahmen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Löschung einer ".de-Domain" durch das Deutsche Network Information Center (DENIC eG), die dafür zuständige Registrierungsstelle, angepasst werden muss.