Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Energieversorgungssicherheit in Europa zu verbessern, ausdrücklich. Insbesondere vor dem Hintergrund des Gasstreits zwischen Russland und der Ukraine Anfang des Jahres 2009, der mit einer Unterbrechung der Gaslieferungen in die Mitgliedstaaten der EU verbunden war und der EU damit unmittelbar die Anfälligkeit ihrer vorwiegend auf Importe beruhenden Energieversorgung vor Augen geführt hat, ist es wichtig, dass die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket und ein längerfristiges Konzept zur Versorgungssicherheit vorlegt und den Mitgliedstaaten und interessierten Kreisen die Möglichkeit gibt, sich verstärkt in den Abstimmungsprozess einzuschalten.
- 2. Die Kommission fordert unter anderem Investitionen in die Energieinfrastruktur. Dem stimmt der Bundesrat nachdrücklich zu, da eine leistungsfähige Infrastruktur eine wesentliche Voraussetzung für die Versorgungssicherheit darstellt. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidung über die Realisierung und Finanzierung von Infrastrukturprojekten im unternehmerischen Verantwortungsbereich liegt. Eine staatliche Investitionsplanung ist abzulehnen.
- 3. Ein wesentlicher Teil der von der Kommission im Rahmen des Pakets vorgelegten Einzelvorschläge betrifft die Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist der richtige Schwerpunkt, denn das effizienteste Mittel zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele ist die Einsparung von Energie. Die hier vorgelegten Vorschläge sind sehr detailliert und im Grundsatz zu begrüßen; der Bundesrat fordert jedoch, einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand von vornherein zu vermeiden und die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der gewählten Maßnahmen in den Fokus zu stellen.
- 4. Der Bundesrat unterstützt den Ausbau effektiver EU-weiter Koordinierungsmechanismen im Falle von Energiekrisen und Versorgungsunterbrechungen. Er fordert jedoch, dass alle Mitgliedstaaten vorrangig eigenverantwortlich wirksame Anstrengungen unternehmen müssen, um die Versorgung mit Gas auch im Krisenfall sicherzustellen. Eine darüber hinaus gehende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten kann nur auf kommerzieller Basis erfolgen. Eine Verpflichtung, die deutschen Gasspeicherkapazitäten, deren Errichtung von den deutschen Gasverbrauchern finanziert wurde, aus Gründen der europäischen Solidarität zu nicht marktgerechten Preisen zur Verfügung zu stellen, ist abzulehnen.
- 5. Der Bundesrat ist mit der Kommission der Ansicht, dass die EU über einen breiten und ausgewogenen Energiemix unter Einbeziehung aller Energieträger verfügen muss. Dies gilt besonders für die Stromerzeugung.
- 6. Der Bundesrat sieht einen Schwerpunkt einer gemeinsamen EU-Energieaußenpolitik in dem Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) mit Russland.