Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See

890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

1. Zu Artikel 3 Satz 2

In Artikel 3 Satz 2 ist die Angabe "Artikel 1 Nummer 8" durch die Angabe "Artikel 1 Nummer 9" zu ersetzen.

Begründung:

Die Änderung dient der sachlichen Richtigstellung der Fundstelle, um das Gewollte zu erreichen.

B