Der Präsident des Senats Hamburg, den 24. November 2004
der Freien und Hansestadt Hamburg
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende
- Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung der Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust
Erster Bürgermeister
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung der Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Die fortgeschrittenen Erkenntnisse über die Folgen des Alkoholkonsums, vor allem aber die stark gestiegene Beanspruchung von Schiffsführern durch eine erhebliche Verkehrsverdichtung und die starke Technisierung der Verkehrsabläufe verbunden mit den Folgen, die Schiffsunfälle für die Umwelt im Wasser und an Land mit sich bringen können und die wirtschaftlichen Folgen lassen es nicht mehr zu, es bei der bisherigen 0,8 Promille Grenze in der Seeschifffahrt zu belassen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, bis zum Jahresende 2004 eine Ministerverordnung zur Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung zu erlassen, mit der die Alkoholgrenze in der Seeschifffahrt zum 01.01.2005 von derzeit 0,8 Promille auf 0,5 Promille abgesenkt wird, als einen ersten Schritt zur Verminderung der durch Alkoholkonsum bedingten Risiken für den Schifffahrtsverkehr. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, wie darüber hinaus eine weitere Vereinheitlichung diesbezüglicher Regelungen für den gewerblichen Personentransport auf dem Wasser, auf der Straße und Schiene sowie in der Luft bewirkt werden kann.
- 3. Der Bundesrat hält ein absolutes Alkoholverbot in Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgütern auf See für zwingend erforderlich. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die anstehende Umsetzung internationaler Gefahrgutregelungen zum Anlass zu nehmen, unverzüglich ein absolutes Alkoholverbot einzuführen.
- 4. Der Bundesrat sieht im Fehlen einer Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot als Nebenfolge einer alkoholbedingten Ordnungswidrigkeit eine Regelungslücke, die gegenüber dem Straßenverkehr besteht und die zur Verdeutlichung des Sanktionscharakters des Bußgeldes erforderlich erscheint. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Novelle des Seeschifffahrtsrechtes eine § 25 Straßenverkehrsgesetz entsprechende Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot vorzulegen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Erweiterung des Geltungsbereiches des § 111a der Strafprozeßordnung mit dem Ziel zu prüfen, bei alkoholbedingten Straftaten im Schiffsverkehr eine Rechtsgrundlage für eine vorläufige Entziehung von Patenten und Befähigungsnachweisen zu schaffen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Einführung eines Zentralregisters für Ordnungswidrigkeiten im Schifffahrtsrecht im Zusammenhang mit der Einführung eines dem Straßenverkehr vergleichbaren Punkte-Systems für die Erhöhung der Sicherheit auf den deutschen Wasserstraßen unter präventiven Gesichtspunkten geeignet erscheint und falls ja, hierzu zeitnah einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
- 7. Der Bundesrat hält auch auf den Binnenwasserstraßen einen einheitlichen, möglichst niedrig angesetzten Grenzwert für die Bemessung von alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten für unverzichtbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, in den entsprechenden internationalen Gremien mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die zwischenstaatlichen Vereinbarungen möglichst zeitnah dahingehend angepasst werden.